10-H-Regelung für Windenergieanlagen
In ihrem Antrag fordert die AfD die Landesregierung dazu auf, sich auf Bundesebene für die Wiedereinsetzung der Länderöffnungsklausel zum Mindestabstand von Windenergieanlagen (10-H-Regel) zur Wohnbebauung einzusetzen. In Folge der Regelung soll in Sachsen der Mindestabstand von Windenergieanlagen zu Wohnbebauung mehr als 1000 Meter betragen dürfen. Die 10-H-Regelung sieht einen Mindestabstand einer Windenergieanlage vom zehnfachen ihrer Höhe vor.
Die Anträge wurden mit 70 Stimmen abgelehnt, 30 Abgeordnete stimmten für den Antrag. Es gab keine Enthaltungen.
Dafür gestimmt
30
Dagegen gestimmt
70
Enthalten
0
Nicht beteiligt
19
Abstimmungsverhalten von insgesamt 119 Abgeordneten.