Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen

Im Zuge der Digitalisierung der Niedersächsischen Landesverwaltung schlägt die Landesregierung in dem eingebrachten Gesetzentwurf vor, amtliche Verkündigungen ab dem 01.01.2024 nicht mehr in Papierform sondern digital zu tätigen. Durch die Einführung der elektronischen Verkündung auf einer digitalen und kostenfreien Plattform, soll der Verkündungsprozess zukünftig deutlich vereinfacht und beschleunigt werden.

Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen in Niedersachsen empfahl die Annahme des Gesetzentwurfes einschließlich einiger Änderungen.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der Beschlussfassung mit 136 Stimmen angenommen. Es gab keine Gegenstimmen und keine Enthaltungen.

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Dafür gestimmt
136
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
10
Abstimmungsverhalten von insgesamt 146 Abgeordneten.