Haushaltsgesetz 2024

Der Entwurf der Bundesregierung für das Haushaltsgesetz 2024 sieht eine Erhöhung der Ausgaben des Bundes um 3,4 % im Vergleich zum Vorjahr vor. Demnach sollen im Jahr 2024 Ausgaben in Höhe von 476,81 Milliarden Euro getätigt werden können, es sind bis zu 39,03 Milliarden Euro an zusätzlichen Schulden geplant. Damit soll die Schuldenbremse seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie erstmalig wieder eingehalten werden.

Im Dezember 2023 hatte der Bundestag bereits ein erstes Haushaltsfinanzierungsgesetz beschlossen, das sich beispielsweise mit angepassten Elternbezügen und der Einkommensgrenze für Alleinerziehende befasst. Auch über das Nachtragshaushaltsgesetz 2023 wurde bereits im vergangenen Jahr abgestimmt.

In der namentlichen Schlussabstimmung wurde das Haushaltsgesetz 2024 mit 388 Stimmen angenommen. 279 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab keine Enthaltungen. Zu dem Haushaltsgesetz 2024 lagen mehrere Beschlussempfehlungen vor.

Im Zuge der Schlussabstimmung wurde auch über einen Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion namentlich abgestimmt, der eine Beibehaltung der Steuervorteile beim Agrardiesel vorsieht. Der Änderungsantrag wurde mit 375 Stimmen abgelehnt. 284 Abgeordnete stimmten dafür, vier enthielten sich. Neben den Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion sowie der AfD-Fraktion stimmten auch Muhanad Al-Halak, Nicole Bauer, Wolfgang Kubicki und Karlheinz Busen von der FDP-Fraktion für den Antrag.

Ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion wurde ebenfalls abgelehnt. Darin fordert die Fraktion, vor dem Bundesverfassungsgericht die Feststellung der Nichtigkeit des Haushaltsgesetzes 2024 zu beantragen. 585 Abgeordnete stimmten gegen den Antrag, 65 Abgeordnete - darunter die anwesenden Mitglieder der AfD-Fraktion sowie vier fraktionslose Abgeordnete - stimmten dafür.

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Dafür gestimmt
385
Dagegen gestimmt
278
Enthalten
0
Nicht beteiligt
73
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.