Keine Bejagung von Wölfen

In einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion werden neue Regulierungen zum Wolfsbestand in Deutschland gefordert. Der Antrag hat zum Ziel, die Bejagung des Wolfes vor dem Hintergrund des Bestandsmanagements zu erlauben. Hintergrund ist die Forderung nach einer detaillierten Beobachtung des Wolfsbestandes in Deutschland, um nach dem Vorbild anderer EU-Mitgliedsländer ein besseres Eingreifen zu ermöglichen. So soll auch den menschlichen Bedürfnissen nachgekommen werden. Auch die AfD legte einen Antrag zur Bejagung von Wölfen vor.

Zum Antrag der CDU/CSU-Fraktion hat der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine Beschlussempfehlung vorgelegt, welche empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

Namentlich abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung. Diese wurde mit 408 Ja-Stimmen von Seiten der Regierungsfraktionen sowie der Fraktion DIE LINKE angenommen. Dagegen stimmten die Fraktionen der CDU/CSU und AfD. Enthalten haben sich sieben Abgeordnete der FDP-Fraktion.

Da die Beschlussempfehlung, welche die Ablehnung des CDU/CSU-Antrags vorschlägt, angenommen wurde, wurde der CDU/CSU-Antrag abgelehnt.

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Dafür gestimmt
408
Dagegen gestimmt
254
Enthalten
7
Nicht beteiligt
67
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.