Änderung der Sächsischen Bauordnung

Der Gesetzentwurf wurde von der Sächsischen Staatsregierung vorgelegt. Sie setzt sich auch den Fraktionen der CDU, der SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen zusammen.

Der Gesetzentwurf wurde mit 63 Stimmen von Seiten der Regierungsfraktionen angenommen. 12 Abgeordnete der Fraktion Die Linke stimmten dagegen, 29 Abgeordnete der Fraktion AfD enthielten sich.

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Dafür gestimmt
63
Dagegen gestimmt
12
Enthalten
29
Nicht beteiligt
15
Abstimmungsverhalten von insgesamt 119 Abgeordneten.

Mit der Durchsetzung des Gesetzentwurfs sollen die Vorgaben der Bauminister:innenkonferenz zur Änderung der Musterbauordnung im Landesrecht umgesetzt werden. Dabei soll das Bauen mit Holz gefördert, ein Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohnbebauungen eingehalten und das 5G-Netz ausgebaut werden. Des Weiteren sollen brandschutztechnische Anforderungen klargestellt werden und die Rauchmelderwarnpflicht soll auf Bestandsgebäude ausgeweitet werden.