Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, den Zusatzbeitrag für gesetzlich Krankenversicherte 2023 anzuheben. Über den Umfang der Erhöhung soll im Herbst entschieden werden. Auch eine Erhöhung des Bundeszuschusses und Einsparungen auf Seiten der Krankenkassen sollen eingesetzt werden, um Leistungskürzungen für Versicherte zu vermeiden.
Der in namentlicher Abstimmung abgelehnte Antrag der Linksfraktion sah vor, der gesetzlichen Krankenversicherung eine veränderte Einnahmebasis zugrunde zu legen. Die Beitragsbemessungsgrenze solle auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (West) erhöht, die Beitragszahlung von Arbeitslosengeld-II-Bezieher:innen reformiert und auf Medikamente der ermäßigte Mehrwertsteuersatz erhoben werden. Die Beitragspflicht sollte dem Antrag zufolge auf alle aus Arbeit, aber auch Kapiatlvermögen, Vermietung oder Verpachtung generierten Einkommen ausgeweitet werden. Für den Antrag stimmten insgesamt 37 Abgeordnete, nämlich die gesamte Linksfraktion sowie Dr. Michael Meister aus der CDU-Fraktion und der fraktionslose Stefan Seidler. 534 Abgeordnete stimmten gegen den Antrag. Von den 70 Enthaltungen entfielen 68 auf die AfD-Fraktion und zwei auf die fraktionslosen Abgeordneten Robert Farle und Matthias Helferich.
Einer der insgesamt acht Anträge zum Gesetzentwurf stammte von der Unionsfraktion, zwei von der Linken und 5 Anträge von der AfD. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde letztlich in einer durch den Gesundheitsausschuss geänderten Fassung angenommen.