Änderung des Landeshochschulgesetzes

Aufgrund der anhaltenden Schwierigkeiten, die die Coronapandemie für Studierende bedeutet, wurden die Fristen für fachsemestergebundene Prüfungsleistungen bereits für das Sommersemester 2020 sowie das Wintersemester 2020/21 aufgeweicht. Die getroffene Regelung, Fristen um ein Semester zu verlängern, sollte durch den Gesetzentwurf der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU auch auf Studienanfänger:innen des Sommersemesters 2021 sowie des Wintersemesters 2021/22 ausgedehnt werden.

Von den insgesamt 154 Abgeordneten des Baden-Württembergischen Landtags waren 142 anwesend, welche alle für den Gesetzentwurf stimmten.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
142
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
12
Abstimmungsverhalten von insgesamt 154 Abgeordneten.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Frist von für den Zeitraum vom Sommersemester 2020 bis einschließlich zum Wintersemester 2021/22 vorgesehene fachsemestergebundene Prüfungsleistungen um jeweils ein Semester verlängert wird. Insgesamt soll eine Verlängerung von maximal drei Semestern möglich sein. So sollen durch die Coronapandemie für Studierende entstandene Belastungen abgemildert werden.

Dem Gesetzentwurf stimmten alle anwesenden Abgeordneten zu, wobei die AfD in der Debatte die bisherige Durchführung des Studienbetriebs während der Pandemie stark kritisierte.

Der Gesetzenwurf ermöglicht zudem eine Verlängerung zeitlich befristeter Beamtenverhältnisse im wissenschaftlichen Betrieb, sofern dies aufgrund von Auswirkungen der Pandemie begründbar ist.