Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Frist von für den Zeitraum vom Sommersemester 2020 bis einschließlich zum Wintersemester 2021/22 vorgesehene fachsemestergebundene Prüfungsleistungen um jeweils ein Semester verlängert wird. Insgesamt soll eine Verlängerung von maximal drei Semestern möglich sein. So sollen durch die Coronapandemie für Studierende entstandene Belastungen abgemildert werden.
Dem Gesetzentwurf stimmten alle anwesenden Abgeordneten zu, wobei die AfD in der Debatte die bisherige Durchführung des Studienbetriebs während der Pandemie stark kritisierte.
Der Gesetzenwurf ermöglicht zudem eine Verlängerung zeitlich befristeter Beamtenverhältnisse im wissenschaftlichen Betrieb, sofern dies aufgrund von Auswirkungen der Pandemie begründbar ist.