Hintergrund des Antrags sind die seit Monaten steigenden Energiepreise, welche laut der Fraktion DIE LINKE dazu geführt haben, dass marktmächtige Energiekonzerne, die ihre Einkaufspreise langfristig gesichert hatten, in dieser Marktlage durch hohe Verkaufspreise außerordentliche Gewinne erwirtschaften konnten. Die Rechnung dafür zahlen die Verbraucher:innen, deren Alltag dadurch teilweise unbezahlbar wird. Um diese außerordentlichen Gewinne abzuschöpfen, schlägt die Fraktion die Einführung einer Übergewinnsteuer vor - wie sie schon in Ländern wie den USA, Kanada, Frankreich oder Italien zeitweise eingeführt wurde.
Deshalb wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf nach dem Vorbild der italienischen Übergewinnsteuer vorzulegen, der den Teil der Unternehmensgewinne von Energiekonzernen im Geschäftsjahr 2022, der die Gewinne des Vorjahres um mehr als 10 Millionen Euro übersteigt, zusätzlich einer Übergewinnsteuer von 25 Prozent unterwirft.
Die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses lehnt den Fraktionsantrag mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD ab. Die SPD-Fraktion argumentiert mit technischen Schwierigkeiten bei der Ausgestaltung einer Übergewinnsteuer, ist aber zur weiteren Beratung der Thematik bereit - ebenso die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die CDU/CSU-Fraktion lehnt eine Übergewinnsteuer allgemein ab, ebenso wie die FDP-Fraktion.
Mit 620 Stimmen wurde die Beschlussempfehlung angenommen und der Fraktionsantrag somit abgelehnt. Einzig die antragstellende Fraktion DIE LINKE stimmte gegen die Beschlussempfehlung, allerdings mit Unterstützung durch die Abgeordneten Esra Limbacher (SPD) und Marlene Schönberger (Bündnis 90/Die Grünen), die entgegen ihrer Fraktion abstimmten.