Hamburg/Berlin, 13. Juli 2022 - Die in der Maskenaffäre beschuldigten langjährigen CSU-Politiker Alfred Sauter und Georg Nüßlein können nicht wegen Bestechlichkeit bestraft werden. Das hat der Bundesgerichtshof am Dienstag, 12. Juli 2022, entschieden und bestätigt damit eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München aus dem vergangenen Herbst.
Beide Politiker dürfen ihre Millionen-Honorare behalten und erhalten keine Strafe. Grund hierfür ist der zahnlose Bestechungsparagraph für Mandatsträger:innen (§108e StGB). Korrupte Abgeordnete können damit laut abgeordnetenwatch.de nicht wirksam bestraft werden.
Die Transparenzorganisation fordert deshalb eine sofortige, umfassende Reform des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung. Es dürfe nicht sein, dass gewählte Abgeordnete sich auf Kosten der Steuerzahler:innen persönlich bereichern. Außerdem solle der Bundestag einen Untersuchungsausschuss einsetzen, um die vielen Unstimmigkeiten bei der Beschaffung von Corona-Schutzausrüstung im Jahr 2020 zu durchleuchten.
Der Bundesgerichtshof folgt in seiner Entscheidung dem Oberlandesgericht München. Demnach liegt eine Abgeordnetenbestechung gemäß Paragraf 108e des Strafgesetzbuches nicht vor, da Sauter und Nüßlein nicht „in der Wahrnehmung ihres Mandates“ agiert haben sollen. Sie hätten lediglich ihre politischen Kontakte und Autorität ihres Mandats genutzt - die Maskendeals aber als Privatpersonen eingefädelt.
Léa Briand von abgeordnetenwatch.de kommentiert: „Dass zwei Hauptprotagonisten der Maskenaffäre straffrei davon kommen könnten, ist skandalös. Wer als Volksvertreter:in gewählt wurde, bleibt es auch außerhalb des Parlaments.
Die klare Trennung zwischen dem Status als Mandatsträger:in und der als Privatperson, die das Gesetz vorsieht, ist in der Praxis kaum anwendbar.“
Laut abgeordnetenwatch.de offenbart die Entscheidung des Bundesgerichtshofs die Schlupflöcher im Gesetz. Schon seit Jahren bemängelt die Organisation Probleme bei der Bekämpfung von Korruption von Abgeordneten und setzt sich für die Reform des Straftatbestand im Paragrafen 108e ein. Das gravierendste Schlupfloch ist, dass korrupte Abgeordnete nur belangt werden können, wenn nachweisbar ist, dass sie "im Auftrag oder auf Weisung" gehandelt haben.
Léa Briand: „Wir appellieren an die Ampel-Koalition, die Reform der Abgeordnetenbestechung, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, schnellstmöglich umzusetzen. Konkrete Vorschläge hierfür liegen seit Jahren auf dem Tisch. Es sollte unbedingt der Eindruck vermieden werden, dass Abgeordnete für sich selbst laxere Gesetze verfassen als für den Rest der Bevölkerung.“