Mit dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen soll der Ausbau von Windenergieanlagen an Land erhöht und beschleunigt werden. Hintergrund ist unter anderem das Klimaschutzgesetz, welches Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 vorschreibt. Aber auch die Abhängigkeit von fossilen Energieressourcen, z.B. von Erdgas aus Russland, hat sich aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine verstärkt zu einer Problematik entwickelt. Aus diesem Grund sehen die Regierungsfraktionen den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien als klimapolitisch, geopolitisch und ökonomisch geboten.
Der Gesetzentwurf beinhaltet, als Ergänzung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023, konkrete Maßnahmen zur Beseitigung wesentlicher Hindernisse für den Ausbau der Windenergie an Land.
- Für den Ausbau von Windenergieanlagen müssen zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land ausgewiesen werden. Dies bedeutet mehr als eine Verdoppelung der derzeitig verfügbaren Fläche von 0,8 Prozent der Bundesfläche, wovon nur 0,5 Prozent für die tatsächliche Nutzung zur Verfügung stehen.
- Es braucht eine Beschleunigung der Planungsverfahren zum Ausbau der Windenergieanlagen. Hindernisse im Bereich des Genehmigungsrechts sollen durch weitere Regelungen beseitigt werden, sodass die Ausweisung von Windenergiegebieten zukünftig keine fünf bis zehn Jahre mehr dauert.
Der Gesetzentwurf wurde mit 379 Stimmen von Seiten der Regierungsfraktionen angenommen. Die Fraktionen CDU/CSU und AfD stimmten dagegen, die Fraktion DIE LINKE enthielt sich. Die FDP-Abgeordneten Karlheinz Busen und Wolfgang Kubicki enthielten sich, obwohl die gesamte FDP-Fraktion für den Entwurf stimmte.