Damit die neuen Ausbauziele bis 2030 erreicht werden können, sieht der Gesetzentwurf vor, Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für nachhaltige Technologien festzulegen und deutlich anzuheben.
Im Jahr 2020 entfielen etwa 58,3 Gigawatt auf Windenergie, ca. 47,3 Gigawatt wurden durch Solarenergie erzeugt (Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz). Der Anteil beider Energieformen am deutschen Stromerzeugungsmarkt soll bis 2030 um ein Mehrfaches größer werden. So soll die Energieleistung im Jahr 2030 für Windenergie bei insgesamt 115 Gigawatt liegen. Aus Solarenergie sollen dann insgesamt 215 Gigawatt zur Stromversorgung des Landes entstehen.
Dafür sollen die Ausschreibungsmengen für Institutionen bei Windenergie auf 10 Gigawatt pro Jahr und bei Solarenergie auf 22 Gigawatt jährlich erhöht werden.
Im Gesetzentwurf enthalten ist außerdem das Vorhaben, die EEG-Umlage dauerhaft abzuschaffen. Diese "Ökostromumlage" diente dazu, die Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien zu finanzieren. Seit dem 1. Juli 2022 war die EEG-Umlage zunächst auf Null gesenkt worden, um die Stromkosten von Verbraucher:innen zu senken.
In namentlicher Abstimmung stimmten 379 Abgeordnete der Ampel-Koalition mit "Ja", 281 Abgeordnete aller anderen Fraktionen stimmten mit "Nein". Es gab keine Enthaltungen. Der Gesetzentwurf wurde somit vom Bundestag angenommen.