Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Sicherheitsoperation in Bosnien und Herzegowina (EUFOR ALTHEA)

Der Antrag der Bundesregierung sieht die Wiederaufnahme der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Sicherheitsoperation in Bosnien und Herzegowina (EUFOR ALTHEA) vor. Ziel ist die nachhaltige Stabilisierung Bosnien und Herzegowinas, verbunden mit einer Entwicklung hin zu einem friedlichen und demokratischen Rechtsstaat und die Einbindung Bosnien und Herzegowinas in die EU und die euro-atlantische Gemeinschaft.

Namentlich abgestimmt wurde über eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses, welcher die Annahme des Regierungsantrags befürwortet.

Die Beschlussempfehlung wurde mit 516 Stimmen von Seiten der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angenommen, 96 Abgeordnete aus Reihen der AfD- und DIE LINKE-Fraktionen stimmten dagegen. Die Abgeordneten Reginald Hanke (FDP), Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) und Johannes Huber (fraktionslos) haben sich enthalten.

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Dafür gestimmt
516
Dagegen gestimmt
96
Enthalten
3
Nicht beteiligt
121
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.

Der Antrag der Bundesregierung sieht die Wiederaufnahme des Bundeswehreinsatzes in Bosnien und Herzegowina (EUFOR ALTHEA) vor. Ziel ist die nachhaltige Stabilisierung Bosnien und Herzegowinas, verbunden mit einer Entwicklung hin zu einem friedlichen und demokratischen Rechtsstaat, die Versöhnung und Überwindung der ethnischen Spaltungen sowie die Einbindung Bosnien und Herzegowinas in die EU und die euro-atlantische Gemeinschaft.

Hintergrund der Wiederaufnahme des Einsatzes sind die aktuellen politischen Entwicklungen in Bosnien und Herzegowina. Ethnische Spaltungen dominieren die Politik, blockieren Fortschritte und Reformprozesse und nationalistische Rhetorik ist wieder Teil des politischen Diskurses. Weitere Sorgen bereitet der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine in Hinblick auf eine weitere Destabilisierung Bosnien und Herzegowinas.

Der Bundeswehreinsatz beruht rechtlich auf mehreren Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, der Joint Action des EU-Ministerrats von 2004 - welche die EU-Operation EUFOR ALTHEA nach Beendigung der erfolgreichen NATO-Operation SFOR vorsieht - und den Annexen 1a und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung von 1995.

Bis zu 50 Soldat:innen der Bundeswehr sollen eingesetzt werden. Diese Grenze kann im Fall von Kontingentwechseln und Notsituationen überschritten werden. Für den Zeitraum des Einsatzes vom 08. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 werden Zusatzausgaben von rund 5,3 Millionen Euro veranschlagt.

Für die beteiligten Kräfte ergeben sich folgende Aufgaben:

  • Unterstützung und Koordination der Ausbildung der bosnischen Streitkräfte
  • Beitrag zur Einhaltung der Dayton-Friedensvereinbarung
  • Unterstützung zur Schaffung eines sicheren Umfelds
  • Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben

Namentlich abgestimmt wurde über eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses, welcher die Annahme des Regierungsantrags befürwortet.

Die Beschlussempfehlung wurde mit 516 Stimmen von Seiten der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angenommen, 96 Abgeordnete aus Reihen der AfD- und DIE LINKE-Fraktionen stimmten dagegen. Anders als die Fraktionsmehrheit stimmten Jan Dieren (SPD) und Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) gegen und Joachim Wundrak (AfD) für die Beschlussempfehlung.

Die Abgeordneten Reginald Hanke (FDP), Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) und Johannes Huber (fraktionslos) haben sich enthalten.