Anhebung des Mindestlohns für Minijobs

Artikel 7 des Gesetzentwurfs für die Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung wurde im Bundestag am 3. Juni namentlich abgestimmt. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Erhöhung des Mindestlohnes und den Schutz von Arbeitnehmer:innen sicherzustellen. Artikel 7 befasst sich mit der Anpassung des Lohns geringfügiger Beschäftigungen, der ab dem 1. Oktober nicht mehr bei 450 Euro, sondern bei 520 Euro liegen und dynamisch an den Mindestlohn angepasst werden soll.

Der Gesetzentwurf wurde mit 398 Stimmen von der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP angenommen. 41 Parlamentarier:innen stimmten gegen den Gesetzentwurf, darunter die Fraktion DIE  LINKE und Teile der AfD-Fraktion. Es gab 248 Enthaltungen von der CDU/CSU-Fraktion und aus Teilen der AfD-Fraktion.

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Dafür gestimmt
398
Dagegen gestimmt
41
Enthalten
248
Nicht beteiligt
48
Abstimmungsverhalten von insgesamt 735 Abgeordneten.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde ab Oktober vor. Namentlich wurde über den 7. Artikel des Gesetzentwurfes abgestimmt. Vor allem die Fraktion DIE LINKE, die den Antrag zur namentlichen Abstimmung gestellt hat, kritisiert die prekären Arbeitsverhältnisse von Minijober:innen. Minijobs wären nicht ausreichend abgesichert und würden zudem reguläre Jobs verdrängen.

Susanne Ferschl der Partei DIE LINKE stellt dabei klar, dass es wichtig sei, dass die Löhne auch ankämen und dass es nicht sein könne, dass man um 9,82 Euro betrogen würde. Folglich bräuchte es mehr Kontrollen und eine tagesaktuelle und manipulationssichere Arbeitszeiterfassung.

 

Der Gesetzentwurf wurde mit 398 Stimmen von der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP angenommen. 41 Parlamentarier:innen stimmten gegen den Gesetzentwurf, darunter die Fraktion DIE LINKE und Teile der AfD-Fraktion. Es gab 248 Enthaltungen von der CDU/CSU-Fraktion und aus Teilen der AfD-Fraktion.