Die Bundesregierung bringt mit dem Antrag die Zusammenführung von Schuldenplänen der letzten Haushaltsjahre 2020, 2021 und 2022 auf den Weg. Ziel ist es, sich an den von der EU vorgeschriebenen Fristen zur Rückzahlung der Schulden zu orientieren und einen Gesamtschuldenplan aufzusetzen.
Die Regierung begründet den Schritt damit, so eine kohärente und tragfähige Schuldentilgung gewährleisten zu können. Die erhöhte Verschuldung geht auf die Belastungen der COVID-19-Pandemie und die damit einhergehenden finanziellen Belastungen für die Wirtschaft und Gesellschaft zurück. Aber auch der Krieg in der Ukraine und die steigende Inflation sind Gründe für weitere Schuldenaufnahmen.
Die Schulden werden im Haushaltsjahr 2028 und über die darauffolgenden 30 Jahre bis 2058 zurückgezahlt. Die Rückführung soll in Höhe von jeweils einem Einunddreißigstel des Betrages der Kreditaufnahme erfolgen, der die nach Artikel 115, Abs. 2, Satz 2 und 3 des Grundgesetzes zulässige Verschuldung überstiegen hat.
Der Antrag wurde mit 387 stimmen von der SPD, den Grünen und der FDP angenommen. Die CDU/CSU, und die AfD stimmten mit 250 stimmen gegen den Antrag. Die Fraktion die Linke enthielt sich.