Schuldentilgung der Haushaltsjahre 2020-2022

Der Antrag der Bundesregierung sieht eine Zusammenführung der Schuldentilgungspläne vor. Die Mehrausgaben der Bundesregierung sind unter anderem Folge der COVID-19-Pandemie. Ziel ist es, die Schulden bis zum 31. Dezember 2058 zurückzuzahlen. Die Tilgungspläne aus den Haushaltsjahren 2020, 2021 und 2022 werden zusammengeführt und sollen im Bundeshaushalt 2028 sowie in den darauffolgenden 30 Jahren zurückgezahlt werden.

Der Antrag wurde mit 387 stimmen von der SPD, den Grünen und der FDP angenommen. Die CDU/CSU, und die AfD stimmten mit 250 stimmen gegen den Antrag. Die Fraktion die Linke enthielt sich.

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Dafür gestimmt
397
Dagegen gestimmt
250
Enthalten
35
Nicht beteiligt
53
Abstimmungsverhalten von insgesamt 735 Abgeordneten.

Die Bundesregierung bringt mit dem Antrag die Zusammenführung von Schuldenplänen der letzten Haushaltsjahre 2020, 2021 und 2022 auf den Weg. Ziel ist es, sich an den von der EU vorgeschriebenen Fristen zur Rückzahlung der Schulden zu orientieren und einen Gesamtschuldenplan aufzusetzen.

Die Regierung begründet den Schritt damit, so eine kohärente und tragfähige Schuldentilgung gewährleisten zu können. Die erhöhte Verschuldung geht auf die Belastungen der COVID-19-Pandemie und die damit einhergehenden finanziellen Belastungen für die Wirtschaft und Gesellschaft zurück. Aber auch der Krieg in der Ukraine und die steigende Inflation sind Gründe für weitere Schuldenaufnahmen.

Die Schulden werden im Haushaltsjahr 2028 und über die darauffolgenden 30 Jahre bis 2058 zurückgezahlt. Die Rückführung soll in Höhe von jeweils einem Einunddreißigstel des Betrages der Kreditaufnahme erfolgen, der die nach  Artikel 115, Abs. 2, Satz 2 und 3 des Grundgesetzes zulässige Verschuldung überstiegen hat.


Der Antrag wurde mit 387 stimmen von der SPD, den Grünen und der FDP angenommen. Die CDU/CSU, und die AfD stimmten mit 250 stimmen gegen den Antrag. Die Fraktion die Linke enthielt sich.