Entscheidung des Oberlandesgerichts München zur Maskenaffäre: abgeordnetenwatch.de sieht tiefe Mangel bei der Bekämpfung von Abgeordnetenbestechung

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Hamburg/Berlin, 18. November 2021 - Die in der Maskenaffäre beschuldigten langjährigen CSU-Politiker Alfred Sauter und Georg Nüßlein können nicht wegen Bestechlichkeit bestraft werden. Das hat das Oberlandesgericht München an diesem Donnerstag, 18. November 2021, entschieden. Beide Politiker dürften straffrei davon kommen und erhalten ihre Honorare voraussichtlich zurück. abgeordnetenwatch.de kritisiert diese Entscheidung scharf und fordert erneut eine sofortige, umfassende Reform des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung.

Für das Oberlandesgericht München liegt eine Abgeordnetenbestechung gemäß Paragraf 108e des Strafgesetzbuches nicht vor, da Sauter und Nüßlein nicht „in der Wahrnehmung ihres Mandates“ agiert haben sollen. Sie hätten lediglich ihre politischen Kontakte und Autorität ihres Mandats genutzt - die Maskendeals aber als Privatpersonen eingefädelt.

Clara Helming von abgeordnetenwatch.de kommentiert: „Dass zwei Hauptprotagonisten der Maskenaffäre straffrei davon kommen könnten, ist ein massiver Skandal. Wer als Volksvertreter:in gewählt wurde, bleibt es auch außerhalb des Parlaments.“

Die klare Trennung zwischen dem Status als Mandatsträger:in und der als Privatperson, die das Gesetz vorsieht, sei in der Praxis kaum anwendbar.

Laut abgeordnetenwatch.de offenbart die Entscheidung des Oberlandesgerichts München die Schlupflöcher im Gesetz. Schon seit Jahren bemängelt die Transparenzorganisation die Laxheit bei der Bekämpfung von Korruption von Abgeordneten und setzt sich für die Reform des Straftatbestand im Paragrafen 108e ein. Denn das Gesetz enthält weitere Schlupflöcher: Das gravierendste ist, dass korrupte Abgeordnete nur belangt werden können, wenn nachweisbar ist, dass sie "im Auftrag oder auf Weisung" gehandelt haben.

Clara Helming: „Natürlich würde kein:e Politiker:in sich vor Begehung einen Korruptionsdeliktes einen Auftrag oder gar eine Weisung erteilen lassen. Allein aus diesem Grund ist das Gesetz und der Paragraf 108e zur Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung untauglich. Die heutige Entscheidung zeigt umso mehr, wie dringlich die Reform ist. Wir appellieren an die kommende Koalition, sich schnellstmöglich mit dem Thema zu befassen.“

 

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