In Deutschland gilt durch Beschluss des Bundestages vom 25. März 2020 eine epidemische Lage nationaler Tragweite. Das ist nach § 5 des Infektionsschutzgesetzes möglich, wenn „eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht“. Dadurch werden der Bundesregierung weitreichende Befugnisse zur Pandemiebekämpfung eingeräumt. Ohne Zustimmung des Bundesrates können dann zum Beispiel Verordnungen zu Tests, Impfungen, Arbeitsschutz und Einreise erlassen werden.
Die Feststellung einer epidemischen Lage nationaler Tragweite gilt jeweils für höchstens drei Monate, falls der Bundestag in dieser Zeit nicht ihr Fortbestehen feststellt. Das ist zuletzt per Abstimmung vom 25. August 2021 geschehen.
In der 3. Sitzung des Bundestages in der neuen Legislaturperiode wurde vor dem Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes der SPD-, Bündnis 90/Die Grünen und FDP-Fraktion abgestimmt. Dieser sieht vor, die epidemische Lage nationaler Tragweite zum 25. November 2021 auslaufen zu lassen. An Stelle der damit endenden Befugnisse der Bundesregierung soll dann ein breiter Maßnahmenkatalog zur Pandemiebekämpfung treten. Damit soll nach Auffassung der Antragsstellenden ein sicherer rechtlicher Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen geschaffen werden.
Dieser Plan war im Vorfeld auf viel Kritik etwa aus den Bundesländern gestoßen. Vor diesem Hintergrund hatte der Unions-Fraktionschef Ralph Brinkhaus bereits angekündigt, dass man sich für eine Verlängerung der epidemischen Lage einsetzen werde. Er sprach angesichts von steigenden Inzidenzen und der zunehmenden Belastung der Intensivstationen davon, dass „das Auslaufen der epidemischen Lage zum jetzigen Zeitpunkt nicht nur sachlich, sondern auch kommunikativ das völlig falsche Signal“ sei. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass die Pandemie vorbei sei.
Deshalb brachte die CDU/CSU-Fraktion den Entschließungsantrag ins Parlament ein. Der Bundestag wird darin aufgefordert, den Fortbestand der epidemischen Lage von nationaler Tragweite festzustellen. Ähnlich wie die vorher geäußerten Argumente für eine Verlängerung, wird darin auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) festgestellt, dass dies weiterhin notwendig sei. Die Voraussetzungen dafür, unter anderem „eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet“, seien noch erfüllt.
In der Aussprache zu ihrem Gesetzentwurf betonten die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, weshalb sie diese Verlängerung der epidemischen Lage nicht für zielführend hielten. Der FDP-Abgeordnete Marco Buschmann erklärte, dass es keineswegs ihre Absicht sei, mit dem Auslaufen der epidemischen Lage den Eindruck zu erwecken, dass die Pandemie vorbei sei, die Lage sei weiterhin ernst.
Die Grünen-Abgeordnete Katrin Göring-Eckardt verteidigte ihren Gesetzentwurf als Alternative zur Verlängerung der epidemischen Lage damit, dass das Gesetz vor allem Rechtssichertheit schaffe. Gleichzeitig warf sie der CDU/CSU-Fraktion, die die vorherige Bundesregierung führte, vor, sich nicht ausreichend auf die absehbare Dynamik der Pandemie im Herbst und Winter vorbereitet zu haben.
Der Antrag wurde mit 178 Ja-Stimmen der Unionsfraktion gegen 502 Nein-Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt. Aus der CDU/CSU-Fraktion stimmte ein Abgeordneter gegen den Antrag, ein weiterer enthielt sich. 55 Abgeordnete haben sich nicht beteiligt.