In dem Antrag der AfD-Fraktion zum Erhalt der Länderkompetzen im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz fordert sie die Landesregierung auf, rechtliche Bedenken dazu im Bundesrat zu diskutieren und einen Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat einzuberufen. Des Weiteren solle die Landesregierung einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht stellen und Eilrechtsschutz beantragen, um das Verfahren dort zu beschleunigen.
Hintergrund sind die im Gesetzentwurf für das vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vorgesehenen Maßnahmen zur eindämmung des Infektionsgeschehens. Konkret soll eine „Bundesnotbremese“ ab einer Inzidenz von 100 in Kraft treten, welche eine Reihe von vom Bund festgelegten Maßnahemn nach sich ziehen soll.
Laut der sächsischen AfD Fraktion seien diese Maßnahmen weder effektiv noch rechtens. Die bundesweiten Maßnahmen seien ein zu großer Eingriff in die Länderkompetenzen und seien nicht hinnehmbar. In ihrer Begründung verwies die AfD auf Länder wie Frankreich und die Niederlande. Diese seien auch zentral gelenkt und es gebe keine Anzeichen, dass dies von Vorteil sei. Auch die laut der AfD pauschal an die Inzidenz von 100 geknüpften Maßnahmen seien in keinster Weise zu rechtfertigen und stünden im Konflikt mit den Grundrechten von nicht erkrankten oder infizierten Menschen. Des Weiteren kritisiert die Fraktion der AfD in ihrem Antrag, dass die vorherigen Gesetze zur Eindämmung der epidemischen Lage viel zu übereilt beschlossen worden sein und so die Zeit für ausreichende Debatten gefehlt habe. Generell bemängelt die AfD die Vorgehensweise der Bundesregierung und wirft ihr vor, zu lange bei Schutzausrüstungen im medizinischen Bereich vom Ausland abhängig gewesen zu sein.
Der Antrag wurde mit 73 von insgesamt 119 Stimmen von den Fraktionen der CDU, Linken, Grünen und SPD abgelehnt. Allein die AfD stimmte mit 36 Stimmen dafür. 17 Abgeordnete haben sich nicht beteiligt.