Im August 2017 wurde der Verein Linksunten.indymedia vom Bundesinnenministerium verboten. Begründet wurde dies damit, dass die Organisation die wichtigste Plattform gewaltorientierter Linksextremisten in Deutschland sei und gegen die verfassungsrechtliche Ordung verstoße. Abschließend bestätigt wurde das Verbot durch das Bundesverwaltungsgericht zu Beginn des Jahres 2020.
Nun fordert die Fraktion der AfD das Verbot des Internetportals, welches unter anderem das gleiche Logo wie die schon verbotene Organisation Linksunten.indymedia tragen soll. Laut AfD bleibe die Bedrohung durch linksextreme Aufrufe zu Straf- und Gewalttaten über das Internetportal akut.
In ihrem Antrag fordert die AfD die Internetseite de.indymedia.org sowie alle anderen damit verbundenen Internetpräsenzen zu verbieten. Über den Antrag stimmt der Bundestag am 25. Februar namentlich ab.
Alle Mitglieder der Fraktionen CDU/CSU, SPD, Grüne. Linke und FDP stimmten ausnahmslos für die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat und somit gegen den Antrag der AfD.
Anmerkung der Redaktion:
Aus der offiziellen Aufzeichnung des Bundestages geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Antrag der AfD-Fraktion eine klare Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Plenarsitzung nicht über den Originalantrag der Fraktion abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Da CDU/CSU und SPD im Ausschuss eine Mehrheit haben, lautete ihre Empfehlung an das Plenum, den Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Seite des BUndestages, dass die Beschlussempfehlung angenommen wurde und nicht der Antrag selbst. Da so aber fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, CDU/CSU, SPD, GRÜNE und LINKE hätten für den ANtrag der AfD gestimmt und antragstellende Fraktion dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der AfD zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Eine "Ja"-Stimme auf dieser Seite ist ein "Ja" zum Fraktions-Antrag.