Hamburg, 23. Juli 2020 - abgeordnetenwatch.de-Sprecherin Léa Briand kommentiert: „Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft im Fall Amthor zeigt: Der Kauf von Einfluss auf die Politik ist in Deutschland legal! Wir fordern eine dringende Verschärfung des Gesetzes zur Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB).“
Es ist in den meisten Korruptionsfällen unmöglich, das im Gesetz geforderte „im Auftrag oder auf Weisung“ zu beweisen. Dieser Konstruktionsfehler begünstigt Korruption und ermöglicht Einfluss auf die Politik zu kaufen. „Deutschland zeigt seit langem, dass viel zu wenig politischer Wille vorhanden ist, um Korruptionsbekämpfung zu stärken“, so Léa Briand.
„Korrupte Abgeordnete können nur belangt werden, wenn nachweisbar ist, dass sie ‚im Auftrag oder auf Weisung‘ gehandelt haben. (Kaum) ein:e Politiker:in ist jedoch so dumm, sich vor Begehung eines Korruptionsdeliktes einen Auftrag oder gar eine Weisung erteilen zu lassen. Und deswegen ist das Gesetz der Großen Koalition zur Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung untauglich!“
Die Transparenzorganisation fordert durch eine Petition, die bereits von mehr als 65.000 Menschen unterschrieben wurde, dass das Gesetz verschärft wird: https://www.abgeordnetenwatch.de/petitionen/abgeordnetenbestechung-bestrafen-korrupt
Hintergrundinfos:
Die letzte Änderung des §108e StGB (Abgeordnetenbestechung) stammt aus dem Jahr 2014. Damals gab es bereits eine breite Diskussion und eine abgeordnetenwatch.de-Petition mit mit über 50.000 Unterschriften von Bürger:innen und einer Stellungnahme vor dem Rechtsausschuss, woraufhin der Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen eine Neuformulierung des Paragraphen beschlossen hatte. Doch das Gesetz ist Expert:innen zufolge ein zahnloser Tiger. Abgeordnetenbestechung ist erst seit 1994 Straftatbestand.
Links:
Blog von abgeordnetenwatch.de, abgeordnetenwatch.de überreicht 50.835 Unterschriften im Bundestag - für ein Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung ohne Schlupflöcher!, www.abgeordnetenwatch.de/blog/korruption/abgeordnetenwatchde-ueberreicht-50835-unterschriften-im-bundestag-fuer-ein-gesetz
Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht, „Die Neuregelung der Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB)“, Juni 2014: www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/14-06