AfD-Parteispendenskandal: abgeordnetenwatch.de fordert sofortige Verschärfung der Parteispendenregeln

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Ein Schweizer Pharmaunternehmen hat nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung der AfD im Jahr 2017 130.000 Euro für den Wahlkampf der Spitzenkandidatin Alice Weidel gespendet. Mehrere auffällige Details zur Spende deuten an, dass die Annahme der Spende illegal war. abgeordnetenwatch.de fordert als Konsequenz ein Verbot von Unternehmensspenden und eine Verschärfung der Parteispendenregeln.

Hamburg/Berlin – Der AfD-Kreisverband Bodensee – deren stellvertretende Kreisvorsitzende bis zur Bundestagswahl 2017 Alice Weidel war – nahm von Juli bis September 2017 insgesamt 130.000 Euro an Spenden von einem Schweizer Pharmaunternehmen entgegen. Der Überweisungszweck lautete: "Wahlkampfspende Alice".

“In dieser Affäre scheint die Verantwortung bei verschiedenen Stellen zu liegen und teilweise von der Komplexität der aktuellen Spendenregeln in Deutschland verstärkt zu werden”, so abgeordnetenwatch.de-Sprecherin Léa Briand. Die Transparenzorganisation fordert seit Jahren eine Verschärfung und gleichzeitig Vereinfachung der Spendenregelung. “Parteispenden von Unternehmen müssen verboten werden, um so eine Verschleierungsmethode von vornherein auszuschließen.”, so Briand. “Diese Forderung hat Helmut Schmidt bereits 1990 erhoben.” (Quelle)

Briand weiter: “Außerdem müssen Parteispenden von Privatpersonen begrenzt werden. Deutschland sollte sich an anderen Ländern orientieren. In Frankreich etwa dürfen Einzelpersonen maximal 7.500 Euro pro Jahr spenden, im Rahmen von Wahlkampagnen sogar nur 4.600 Euro.”

Eine Petition von abgeordnetenwatch.de mit diesen Forderungen wurde bereits von über 65.000 Bürgern und Bürgerinnen unterschrieben.

Hintergrund:

Im Fall der AfD deuten mehrere Aspekte darauf hin, dass die Partei mit der Annahme der Spende gegen das Parteiengesetz verstoßen hat.

Die 130.000 Euro-Spende war so gestückelt, dass die einzelnen Überweisungen jeweils unter der Veröffentlichungsgrenze von 10.000 Euro liegen. Ab dieser Summe müssen Parteispenden im Rechenschaftsbericht der Partei aufgeführt werden. Spenden von mehr als 50.000 Euro müssen sogar unverzüglich gemeldet und veröffentlicht werden. Die AfD hätte den Eingang der (gestückelten) 130.000 Euro-Spende sofort beim Bundestag angeben müssen – dies tat sie nicht.

Die Spende stammt von einem Schweizer Unternehmen. Deutsche Parteien dürfen nach dem Gesetz keine Zahlungen aus dem Nicht-EU-Ausland annehmen, es sei denn der Unternehmensbesitzer ist EU-Bürger. Im vorliegenden Fall gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass der Besitzer des Schweizer Pharmaunternehmens ein EU-Bürger ist.

Die AfD hätte die Spende unverzüglich an die Bundestagsverwaltung weiterleiten müssen, die ihre Annahme nach dem Parteiengesetz illegal war. Die AfD tat dies jedoch nicht, sondern überwies stattdessen mehr als ein halbes Jahr später die Summer an den Spender zurück. Strafmaß für diesen Verstoß ist laut Parteiengesetz die dreifache Zahlung des Spendenbetrags, im vorliegenden Fall also 390.000 Euro.

Weiterführende Informationen/Quellen:

tagesschau.de: AfD-Wahlkampffinanzierung: Verdacht auf illegale Parteispenden

Süddeutsche Zeitung: Illegale Großspende an AfD:  "Gönner aus der Schweiz"

Süddeutsche Zeitung: Parteienfinanzierung: AfD nahm offenbar illegale Großspende an