Lobbyisten-Hausausweise: abgeordnetenwatch.de veröffentlicht Liste mit 607 Namen

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Die Transparenzorganisation abgeordnetenwatch.de hat an diesem Montag eine Liste mit den Namen von 607 Verbänden, Unternehmen und Organisationen veröffentlicht, die über einen Hausausweis ungehinderten Zugang zum Deutschen Bundestag haben.

Auf der nun von abgeordnetenwatch.de vorgelegten Lobbyisten-Liste finden sich zahlreiche Großkonzerne, darunter die Rüstungsunternehmen Rheinmetall AG und ThyssenKrupp Marine Systems sowie die Energiekonzerne E.ON und RWE. Zugang zum Bundestag haben über einen Hausausweis auch die Vertreter hunderter Interessenverbände, darunter der Verband der Automobilindustrie (VDA), der Deutsche Zigarettenverband (DZV) oder der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI).

"Die Öffentlichkeit erfährt nun erstmals, welche Lobbyisten Zugang zu unseren Abgeordneten haben", so abgeordnetenwatch.de-Geschäftsführer Gregor Hackmack. "Es ist empörend, dass der Bundestag diese wichtige Information nicht von sich aus öffentlich macht."

Die auf der Lobbyisten-Liste verzeichneten Interessenvertreter haben ihren Hausausweis entweder direkt über die Bundestagsverwaltung oder über die Fraktionen von SPD, Grünen und Linken erhalten. Die Bundestagsverwaltung hatte abgeordnetenwatch.de die Namen auf Anfrage mitgeteilt, ebenso Grüne und Linke. Die Fraktionen von SPD und CDU/CSU weigerten sich und führten gegenüber abgeordnetenwatch.de angebliche Datenschutzgründe an. Vor einigen Tagen veröffentlichte die SPD ihre Lobbykontakte dann doch noch (1).

"Die Union ist die einzige Fraktion, die ihre Lobbykontakte noch immer geheim hält", so abgeordnetenwatch.de-Geschäftsführer Gregor Hackmack. "Augenscheinlich haben CDU und CSU Angst davor, dass bekannt wird, welchen Lobbyisten sie Zugang zum Bundestag verschafft haben. Man fragt sich, was die Union zu verbergen hat." Hackmack forderte die CDU/CSU-Fraktion auf, sich allen anderen Bundestagsfraktionen anzuschließen und endlich ihre Lobbykontakte offenzulegen.

Lobbyvertreter können auf zwei Wegen an einen Hausausweis gelangen:

  • Zum einen gibt es den offiziellen und seit langem bekannten Weg über das Verbändeverzeichnis des Deutschen Bundestages: Durch die Registrierung in diesem Verzeichnis können Lobbyverbände einen Hausausweis beantragen, die dann von der Bundestagsverwaltung ausgestellt werden. Das Register selbst ist zwar öffentlich zugänglich, allerdings geht aus ihm nicht hervor, welche der mehr als 2.000 aufgeführten Verbände über einen Hausausweis verfügen. Auf abgeordnetenwatch.de-Anfrage teilte die Bundestagsverwaltung die Namen von insgesamt 487 Interessenverbänden mit, deren Vertreter auf diesem Weg einen Hausausweis erhalten haben (Stand: Mai 2014).
  • Daneben gibt es einen inoffiziellen Weg über die Fraktionen, der bislang weitgehend unbekannt war. Demnach können Interessenvertreter einen Hausausweis erlangen, wenn ihr Antrag von einem Parlamentarischen Geschäftsführer unterschrieben wird. Ausgestellt wird der Ausweis dann von der Bundestagsverwaltung. Die Existenz dieser inoffiziellen Vergabepraxis ergibt sich aus den internen "Zugangs- und Verhaltensregeln für den Bereich der Bundestagsliegenschaften", die abgeordnetenwatch.de im Juni 2014 öffentlich gemacht hatte (2). Auf diesem Wege gelangten über die SPD-Fraktion im laufenden Jahr die Vertreter von 66 Verbänden, Unternehmen und Organisationen an einen Hausausweis, über die Grünen waren es 42 und über die Linksfraktion 12. Zusammen haben die drei Fraktionen im laufenden Jahr 299 Hausausweise bewilligt (SPD: 218, Grüne: 51, Linke: 30).

Unklar bleibt, wie viele und vor allem welche Lobbyverbände, Unternehmen und Organisationen eine Zugangsberechtigung über die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erhalten haben. Immerhin lässt sich die Anzahl der Hausausweise, die von der Union bewilligt wurden, einigermaßen verlässlich ermitteln. Nach Angaben der Bundestagsverwaltung wurden in den beiden vergangenen Jahren 960 bzw. "circa 1000 Hausausweise" (3) über den inoffiziellen Weg der Parlamentarischen Geschäftsführer ausgestellt, von daher ist davon auszugehen, dass die Zahl im laufenden Jahr ähnlich hoch ist. Die SPD will 2015 insgesamt 218 Ausweise gebilligt haben, Grüne und Linksfraktion nannten gegenüber abgeordnetenwatch.de die Zahlen 51 und 30 - zusammen also 299. Demnach müsste die Union etwa 700 Ausweise im Geheimverfahren bewilligt haben. Nach Angaben der Bundestagsverwaltung vom Januar 2015 waren insgesamt 2.334 Hausausweise für Interessenvertreter im Umlauf (3).

abgeordnetenwatch.de führt derzeit einen Gerichtsprozess gegen die Bundestagsverwaltung, um die Nennung aller Lobbyvertreter mit Hausausweis zu erreichen, also auch jener, die einen Ausweis über die CDU/CSU-Fraktion erhalten haben. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte der Organisation im Juni 2015 in allen Punkten recht gegeben. Gegen dieses Urteil ist die Bundestagsverwaltung aber in Berufung gegangen, wie vergangene Woche bekannt wurde (4). Damit folgte die Verwaltung einem Beschluss des Ältestenrats, der sich am 1. Oktober 2015 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD und gegen das Votum von Linken und Grünen für den Gang in die Berufung ausgesprochen hatte.

"Dass Bundestagsverwaltung, Union und SPD sich schützend vor Lobbyisten stellen und nun in Berufung gehen, ist angesichts des Vertrauensverlustes vieler Menschen in die Politik verheerend,” so abgeordnetenwatch.de-Geschäftsführer Gregor Hackmack. "Den Großteil der Hausausweisinhaber kennen wir nun. Die jetzt noch fehlenden Lobbykontakte von CDU/CSU werden wir vor Gericht einklagen," zeigte sich Hackmack überzeugt.

Inzwischen haben mehr als 70.000 Menschen die von abgeordnetenwatch.de gestartete Petition “Veröffentlichen Sie alle Ihre Lobbykontakte!” unterzeichnet. Darin werden die Bundestagsabgeordneten aufgefordert, sich für ein verbindliches Lobbyregister einzusetzen, aus dem u.a. die Inhaber von Bundestagshausausweisen hervorgehen. Link zur Petition: https://www.abgeordnetenwatch.de/petitionen/lobbykontakte-veroeffentlichen


Weiterführende Informationen zur Lobbyisten-Liste von abgeordnetenwatch.de und die Namen der 607 Verbände, Unternehmen und Organisationen finden Sie unter:
https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/lobbyisten-liste


QUELLEN:

(1) SPD knickt ein und veröffentlicht nun doch ihre Lobbykontakte https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2015-10-22/spd-knickt-ein-und-veroffentlicht-nun-doch-ihre-lobbykontakte

(2) Bundestag hält Zugangsregeln für Lobbyisten unter Verschluss https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2014-06-11/bundestag-halt-zugangsregeln-fur-lobbyisten-unter-verschluss

(3) So schützt der Bundestag Lobbyisten (SZ.de-Artikel vom 27. Januar 2015): http://www.sueddeutsche.de/politik/versteckte-einflussnahme-so-schuetzt-der-bundestag-lobbyisten-1.2318713

(4) Unsere Klage zu Lobbyisten-Hausausweisen: Bundestag geht in Berufung https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2015-10-13/unsere-klage-zu-lobbyisten-hausausweisen-bundestag-geht-berufung


CHRONOLOGIE:

  • 10.4.2014: Mailanfrage bei den Parlamentarischen Geschäftsführern von Union, SPD, Linke und Grüne, ob sie abgeordnetenwatch.de freiwillig die Namen von Lobbyorganisationen mitteilen, denen sie Bundestagshausausweise bewilligt haben (Linke und Grüne teilten diese mit, Union und SPD weigern sichmit Verweis auf den Datenschutz)
  • 17.4.2014: IFG-Antrag von abgeordnetenwatch.de beim Deutschen Bundestag. Angefragt wird u.a. eine Auflistung von Interessenverbänden, bei denen die Ausstellung der Hausausweise von den Fraktionen befürwortet wurde.
  • 6.6.2014: Ablehnungsbescheid der Bundestagsverwaltung: Dem IFG-Antrag bzgl. einer Liste von Interessenverbänden, bei denen die Ausstellung der Hausausweise von den Fraktionen befürwortet wurde, wird nicht stattgegeben. Begründung: Hierbei handele es sich um eine parlamentarische Tätigkeit, die nicht unter das IFG fällt. abgeordnetenwatch.de argumentiert, dass die Ausstellung von Hausausweisen eine Verwaltungstätigkeit ist, die sehr wohl unter das IFG fällt.
  • 26.6.2014: Widerspruch von abgeordnetenwatch.de gegen den Ablehnungsbescheid der Bundestagsverwaltung.
  • 29.10.2014: Widerspruch wird von der Bundestagsverwaltung zurückgewiesen
  • 28.11.2014: abgeordnetenwatch.de reicht über die Anwältin Katja Pink Klage beim Berliner Verwaltungsgericht ein.
  • 18.6.2015: Verhandlung vor dem Berliner Verwaltungsgericht und Urteil: Das Gericht gibt abgeordnetenwatch.de in allen Punkten Recht: Der Bundestag muss u.a. die Namen von Lobbyorganisationen mitteilen, die durch Unterschrift der Parlamentarischen Geschäftsführer einen Bundestagshausausweis erhalten haben.
  • 1.10.2015: Bundestagsältestenrat votiert mit den Stimmen von Union und SPD für den Gang in Berufung, Linke und Grüne stimmen dagegen
  • Oktober 2015: Der Bundestag reicht beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine Berufungsbegründung ein. Mit einem Verhandlungstermin ist voraussichtlich nicht vor Mitte 2016 zu rechnen.
  • Oktober 2015: Die SPD-Bundestagsfraktion macht ihre Lobbykontakte nun doch öffentlich.