Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung tritt heute in Kraft
*Freifahrtschein für korrupte Abgeordnete*
Hamburg/Berlin, 01.09.2014 - Elf Jahre nach Unterzeichnung der UN-Konvention gegen Korruption tritt heute auch in Deutschland die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung
in Kraft. Doch das Gesetz enthält große Lücken. So gilt die Handlung eines Abgeordneten nur dann als korrupt bzw. strafwürdig, wenn sie "im Auftrag oder auf Weisung vorgenommen
wurde". Das wird praktisch nie nachweisbar sein.
abgeordnetenwatch.de Geschäftsführer Gregor Hackmack kommentiert das Inkrafttreten des Gesetzes wie folgt:
"Was aussieht wie ein Fortschritt in Sachen Korruptionsbekämpfung, ist in Wirklichkeit ein Freifahrtschein für korrupte Abgeordnete. Leider hatten die Abgeordneten
aller Parteien nicht das Rückgrat, die Chance zu nutzen und ein wirksames Gesetz gegen Korruption in der Politik zu beschließen."
Hackmack kündigte an, sich auch künftig für ein wirksames Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung einzusetzen. Die entsprechende Petition auf abgeordnetenwatch.de
läuft daher weiter. Sie wurde bisher von 52.571 Menschen gezeichnet.
Link zur Petition: https://www.abgeordnetenwatch.de/petitions/abgeordnetenbestechung-bestrafen-korrupt
Hintergrund:
Rechtseinschätzung des Gesetzes von abgeordnetenwatch.de:
https://awatch.wavecdn.net/sites/abgeordnetenwatch.de/files/2014_02_14_stellungnahme_gregor_hackmack_0.pdf
abgeordnetenwatch.de BLOG-Beiträge zur Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung:
https://www.abgeordnetenwatch.de/blogcategories/abgeordnetenbestechung