Die höchsten Nebeneinkünfte im Deutschen Bundestag bezieht nach Berechnungen der Transparenzorganisation abgeordnetenwatch.de aktuell der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler. Nach Angaben von abgeordnetenwatch.de kassierte Gauweiler als Rechtsanwalt seit Beginn der Legislaturperiode Ende Oktober 2013 mindestens 509.000 Euro, aber vermutlich deutlich mehr. Von einem Mandanten erhielt Gauweiler ein Honorar von über einer Viertelmillion Euro (Stufe 10). Die tatsächliche Höhe ist unbekannt, da Abgeordnete ihre Einkünfte lediglich in einem sehr groben Stufensystem veröffentlichen müssen.
Neben Gauweiler gehören die Unions-Abgeordneten Albert Stegemann, Hans Michelbach und Stephan Harbarth zu weiteren Spitzenverdienern im Deutschen Bundestag. Stegemann kassierte seit Oktober 2013 mindestens 290.500 Euro, Michelbach und Harbarth kamen auf mindestens 250.000 Euro.
Hohe Nebenverdienste erhielten nach abgeordnetenwatch.de-Berechnungen auch folgende Parlamentarier:
- Philipp Graf Lerchenfeld (CSU): mind. 164.500 Euro
- Johannes Röring (CDU): mind. 117.500 Euro
- Philipp Mißfelder (CDU): mind. 100.000 Euro
- Norbert Röttgen (CDU) : mind. 91.000 Euro
- Heinz Riesenhuber (CDU): mind. 75.000 Euro
- Achim Post (SPD): mind. 75.000 Euro
- Rudolf Henke (CDU): mind. 73.500 Euro
Bei seinen Berechnungen legte abgeordnetenwatch.de die jeweils niedrigste Einkunft aus einer der insgesamt zehn Stufen zugrunde, also bei der Stufe Eins 1.000 Euro, bei Stufe Zwei 3.500 Euro, Stufe 3 7.000 Euro usw. Monatliche Einkünfte wurden mit 5 multipliziert (5 Monate seit Zusammentritt des Bundestags am 22. Oktober 2013).
Zu den Nebeneinkommen erklärte abgeordnetenwatch.de-Sprecher Fabian Hanneforth am Freitag: "Je höher die Nebeneinkünfte, desto größer die Gefahr von Interessenkonflikten. Dass die Öffentlichkeit nicht erfährt, ob ein Abgeordneter wie Peter Gauweiler 500.000 Euro nebenher verdient oder mehrere Millionen, ist nicht hinnehmbar. Volksvertreter müssen endlich ihre Nebeneinkünfte auf Euro und Cent offenlegen und dürfen sie nicht länger hinter komplizierten Stufenangaben verstecken!"
Hanneforth kritisierte die späte Veröffentlichung der Nebentätigkeiten durch die Bundestagsverwaltung. "Dass Bürgerinnen und Bürger erst fünf Monate nach der Wahl erfahren, was ihre Abgeordneten nebenher verdienen, ist inakzeptabel." Bis zum 22. Januar (gemäß Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages: 3 Monate nach Konstituierung) hatten die Parlamentarier ihre Nebentätigkeiten gegenüber der Verwaltung melden müssen. Erst heute - rund zwei Monate später - wurden die Angaben der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Weitere Informationen sowie eine genaue Aufschlüsselung der Nebenverdienste finden Sie unter
https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/nebeneinkuenfte2014