Am 21.02.2019 hat der Bundestag in namentlicher Abstimmung über eine Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zur Änderung des Grundgesetzes abgestimmt, durch den die Artikel 104c, 104d, 125c und 143e geändert werden. Dadurch sollen die Länder stärker vom Bund, vor allem im Bereich der Digitalisierung an Schulen, unterstützt werden. Die zuvor geltende Regelung, dass sich Länder immer in gleicher Höhe wie der Bund beteiligen müssen, wurde gestrichen. Des Weiteren sollen der Bau von Sozialwohnungen sowie der Schienen-Nahverkehr gefördert werden. Durch die Neuerung sollen Schulen mit besseren Computern, Internet und digitalen Lernmethoden ausgestattet werden.
Der Bundesrat wird im März über die Gesetzesänderung entscheiden.
Dr. Marco Buschmann (FDP) begrüßt die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses, da erstmals eine Rechtsgrundlage geschaffen wurde, damit der Bund mit den Ländern durch Finanzhilfen im Bereich der Bildung gemeinsam zu kooperieren.
Dr. Gesine Lötzsch (Die LINKE) unterstützt den Digitalpakt, befindet jedoch zugleich, dass die für den Digitalpakt vereinbarten fünf Milliarden Euro nicht reichen würden, um das Bildungssystem auf die digitalen Herausforderungen vorzubereiten. Man solle nicht mehr Geld für die Rüstung ausgeben, sondern für die Bildung.
Alle Parteien stimmten für den Antrag. Lediglich die AfD lehnte diesen entschlossen ab. Die Beschlussempfehlung wurde angenommen.
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