Konsequenzen aus der Polizeichefaffäre

In einem Entschließungsantrag forderte die SPD, Ministerpräsident Volker Bouffier solle die politischen Konsequenzen der sog. Polizeichefaffäre ziehen und zurücktreten. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU und Grünen sowie der FDP-Fraktion abgelehnt.

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Dafür gestimmt
41
Dagegen gestimmt
63
Enthalten
6
Nicht beteiligt
0
Abstimmungsverhalten von insgesamt 110 Abgeordneten.

Auslöser der Debatte war der Beschluss der Landesregierung, sich im Prozess um die sogenannte Polizeichefaffäre mit dem Kläger Wolfram Ritter auf einen Vergleich zu einigen. Demnach muss das Land dem Geschädigten 50.000 Euro Schadenersatz zahlen.
In seiner Funktion als Innenminister hatte der heutige Ministerpräsident Volker Bouffier im Jahr 2009 seinen Parteifreund Hans Langecker zum Chef der Bereitschaftspolizei gemacht und dabei einige gesetzliche Vorgaben des Bewerbungsverfahrens missachtet.
Mitbewerber Ritter fühlte sich in seinen Rechten beschnitten und reichte Klage ein – im Juni 2015 schlug ein Zivilgericht in Wiesbaden einen Vergleich vor, den beide Seiten akzeptierten.
Die Opposition kritisierte den Einsatz von Steuergeldern und sprach im Bezug auf die Affäre von rechtswidrigem Verhalten, formalen Fehlern und Vetternwirtschaft. Innenminister Peter Beuth verteidigte die Entscheidung: Das Land habe sich aus wirtschaftlichen Gründen für die Zahlung von 50.000 Euro entschieden, um einen langwierigen Prozess zu vermeiden. Dabei handele es sich allerdings nicht um ein Schuldeingeständnis.