Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 17. Januar 2017 festgestellt, dass es die NPD nicht verbietet. Jedoch wird die Partei als verfassungsfeindlich eingestuft und das BVerfG hat darauf hingewiesen, dass unter diesen Umständen Parteien von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden können. Im Grundgesetz wurde dementsprechend eine Änderung vorgenommen. Darauf haben SPD, CDU, Linke und BMV des Landtages Mecklenburg-Vorpommerns einen Antrag ausgearbeitet, der am 25.01.2018 im Schweriner Landtag zur namentlichen Abstimmung stand.
Konkret wurde im Antrag notiert, dass:
- die Einstufung der Verfassungsfeindlichkeit der NPD begrüßt wird und dem damit zusammenhängenden Rechtsextremismus anders als mit einem Parteiverbot begegnet werden muss.
- alle Parteien, die die freiheitlich demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen wollen und/oder den Bestand der Bundesrepublik gefährden, von staatlicher Finanzierung, steuerlichen Begünstigungen und Zuwendungen ausgeschlossen werden.
- die Landesregierung sich im Bundesrat dem Antrag zum Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung beteiligt.
Der Antrag wurde von allen Fraktionen einstimmig angenommen.
Die einzige Kontroverse bezüglich dieses Antrags wurde dadurch ausgelöst, dass SPD, CDU, Linke und BMV die AfD nicht an der Ausarbeitung des Antrages beteiligten. Der Fraktionsvorsitzende der AfD Nikolaus Kramer monierte, dass der AfD die konstruktive Zusammenarbeit verweigert würde. Dass die AfD nicht an diesem Prozess beteiligt wurde, begründete Peter Ritter (Linke) unter anderem damit, dass Ralph Weber (AfD) am 25.01.2017 geäußert habe, dass das NPD-Verbotsverfahren eine "reine Geldverschwendung" sei.