Kinderrechte im Grundgesetz

Der geänderte Antrag der Linksfraktion "Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz" (den Änderungsantrag der SPD-Fraktion finden Sie hier) wurde mit den Stimmen von SPD, CDU und den Linken angenommen. Mit "nein" stimmten die Abgeordneten der AfD und der BMV.

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Dafür gestimmt
42
Dagegen gestimmt
14
Enthalten
0
Nicht beteiligt
15
Abstimmungsverhalten von insgesamt 71 Abgeordneten.

Der geänderte Antrag der Linksfraktion (Originalantrag und angenommener Änderungsantrag der SPD) forderte, dass die Kinderrechte ins Grundgesetz (GG) aufgenommen werden sollen, damit eine eindeutige Rechtsstellung besteht. Außerdem soll die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern eine Bundesratsinitiative dazu vorbereiten und 2018 dem Landtag vorlegen.

Die Linke begründete ihren Antrag damit, dass mit der Verankerung der Kinderrechte im GG eine bundesweite Einheitlichkeit geschaffen werden solle. Außerdem sei man mit Unterschreibung der UN-Kinderrechtskonvention im Jahre 1992 dazu verpflichtet, sich insbesondere für den Schutz der Kinder- und explizit deren Beteiligungsrechte einzusetzen.

Für den geänderten Antrag stimmten die Linken, die SPD und die CDU. Gegen den Antrag stimmten die AfD und die BMV. Damit wurde dieser mit 42 Jastimmen, 14 Neinstimmen, keiner Enthaltung und 15 nicht abgegebenen Stimmen angenommen.

Christian Brade (SPD) argumentierte für seine Fraktion, dass die SPD auch für den Antrag stimmen werde, da sie sich auch in der Pflicht sehe, die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention umzusetzen. Jedoch brachten sie und die CDU einen Änderungsantrag ein, in dem die Forderung aus dem Originalantrag der Linken, die Bundesratsinitiative zu dem Thema von Brandenburg, Bremen, Thüringen und Berlin zu unterstützen, ausgetauscht wird. Stattdessen soll die Landesregierung eine eigene Bundesratsinitiative mit Konzept erarbeiten und 2018 vorlegen. Grund dafür ist, dass momentan, auch aufgrund der Regierungsfindung, keine Mehrheitsverhältnisse für die Initiative im Bundesrat bestehen.
Von der CDU-Fraktion sprach sich Christian Ehlers für den Antrag aus. Kinderrechte sollen dann greifen, wenn die Eltern versagen. Seiner Meinung nach bringe es nichts, Eltern vernachlässigter Kinder monetär stärker zu unterstützen, wenn das Problem eigentlich bei der elterlichen Fürsorge liege. An dieser Stelle solle der Staat besser eingreifen können, was durch eine Festschreibung der Kinderrechte im GG möglich wäre. Unter anderem würden die Kinder dann durch die Stärkung ihrer Beteiligung in den Kitas gefördert.
Horst Förster (AfD) begründete die Ablehnung seiner Fraktion damit, dass man Kinder vor dem Gesetz nicht wie kleine Erwachsene behandeln solle. Er merkte an, dass man in Deutschland weniger mit den Rechten von Kindern als mit der Durchsetzung ihrer Pflichten Probleme habe. Das mache sich unter anderem bei Schülern bemerkbar, die die Schule schwänzen würden und der Schulpflicht so nicht nachkämen. Zudem sei es für sie nicht realitätsnah, den Kindern schon in der Kita die eigenständige Beteiligung nahezubringen.
Dass Kinder schon jetzt die gleichen Rechte wie Erwachsene in Deutschland laut Grundgesetz haben, sprach Matthias Manthei von den BMV an. Durch eine entsprechende Verfassungsänderung würde das Grundgesetz nur verwässert.