Der Gesetzesentwurf der FDP/DVP-Fraktion sieht vor, dass auch bei den bisher genehmigten Ausnahmen (u.a. Volksfeste und religiöse Veranstaltungen) das Versammlungsgesetz die Vermummung verbieten solle. Zusätzlich solle eine Verschleierung oder Verhüllung in Schulen und Hochschulen verboten werden. Ausgenommen seien Situationen, in denen zu Unterrichts- oder Sicherheitszwecken dies anders von Lehrkräften angeordnet wird. Änderungsanträge der SPD und FDP/DVP wollten diesen Gesetzesentwurf auf den Schul- bzw. Schul- und Universitätsbereich eingrenzen, da die Einschränkung des Versammlungsgesetzes von Experten als Verfassungswidrig eingestuft wurde und das Beamtengesetz derzeit auf Bundesebene verhandelt werden. Beide Änderungsanträge wurden abgelehnt.
Thomas Poreski von den Grünen kritisierte den Gesetzesentwurf dahingehend, dass er die Freiheit einschränke, aber wenig zur Sicherheit beitrage. Außerdem sei die Verschleierung bisher kein Problem in Baden-Württemberg, und das vorgeschlagene Gesetz würde ebenfalls die Maskierung bei Faschingsumzügen verbieten.
Dr. Bernhard Lasotta (CDU) sah zwar das Problem der Vollverschleierung im Lehralltag, aber stuft den Gesetzesentwurf selbst inklusive der Änderungsvorschläge als nicht zielführend ein und plädierte für eine neu erarbeitete Lösung im Rahmen des Schulgesetzes.
Die Abgeordnete Dr. Christina Baum (AfD) plädierte zwar für ein vollständiges Verschleierungsverbot im öffentlichen Raum, stimmte aber dem Gesetzesentwurf als Schritt in die richtige Richtung zu.
Der FDP/DVP Abgeordnete Nico Weinmann äußerte Unverständnis darüber, dass ähnliche Anträge bundesweit von der CDU unterstützt und von ihren Politikern beklatscht werden, sich die Fraktion im baden-württembergischen Landtag aber gegen ein Verschleierungsverbot wehre.