Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Torsten Renz | CDU | 15 - Landkreis Rostock III | Dafür gestimmt | |
Stephan J. Reuken | AfD | 35 - Vorpommern-Greifswald IV | Dagegen gestimmt | |
Peter Ritter | DIE LINKE | 14 - Mecklenburgische Seenplatte II | Dafür gestimmt | |
Jeannine Rösler | DIE LINKE | 13 - Mecklenburgische Seenplatte I- Vorpommern-Greifswald I | Dafür gestimmt | |
Nils Saemann | SPD | 15 - Landkreis Rostock III | Nicht beteiligt | |
Beate Schlupp | CDU | 36 - Vorpommern-Greifswald V | Dafür gestimmt | |
Jens-Holger Schneider | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Jochen Schulte | SPD | 7 - Hansestadt-Rostock IV | Dafür gestimmt | |
Thomas Schwarz | SPD | 32 - Ludwigslust-Parchim V | Dafür gestimmt | |
Mignon Schwenke | DIE LINKE | 1 - Greifswald | Dafür gestimmt | |
Erwin Sellering | SPD | 8 - Schwerin I | Nicht beteiligt | |
Dirk Stamer | SPD | 12 - Landkreis Rostock II | Dafür gestimmt | |
Jürgen Strohschein | AfD | 36 - Vorpommern-Greifswald V | Dagegen gestimmt | |
Martina Tegtmeier | SPD | 28 - Nordwestmecklenburg II | Dafür gestimmt | |
Ann Christin von Allwörden | CDU | 26 - Stralsund II | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Waldmüller | CDU | 31 - Ludwigslust-Parchim IV | Dafür gestimmt | |
Ralph Weber | AfD | 30 - Vorpommern-Greifswald III | Dagegen gestimmt | |
Wolfgang Weiß | DIE LINKE | 33 - Vorpommern-Rügen IV | Dafür gestimmt | |
Christel Weißig | Bürger für Mecklenburg-Vorpommern | 5 - Hansestadt-Rostock II | Dagegen gestimmt | |
Bernhard Wildt | Bürger für Mecklenburg-Vorpommern | 34 - Vorpommern-Rügen V | Dagegen gestimmt | |
Susann Wippermann | SPD | 23 - Vorpommern-Rügen I | Nicht beteiligt |
Der geänderte Antrag der Linksfraktion (Originalantrag und angenommener Änderungsantrag der SPD) forderte, dass die Kinderrechte ins Grundgesetz (GG) aufgenommen werden sollen, damit eine eindeutige Rechtsstellung besteht. Außerdem soll die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern eine Bundesratsinitiative dazu vorbereiten und 2018 dem Landtag vorlegen.
Die Linke begründete ihren Antrag damit, dass mit der Verankerung der Kinderrechte im GG eine bundesweite Einheitlichkeit geschaffen werden solle. Außerdem sei man mit Unterschreibung der UN-Kinderrechtskonvention im Jahre 1992 dazu verpflichtet, sich insbesondere für den Schutz der Kinder- und explizit deren Beteiligungsrechte einzusetzen.
Für den geänderten Antrag stimmten die Linken, die SPD und die CDU. Gegen den Antrag stimmten die AfD und die BMV. Damit wurde dieser mit 42 Jastimmen, 14 Neinstimmen, keiner Enthaltung und 15 nicht abgegebenen Stimmen angenommen.
Christian Brade (SPD) argumentierte für seine Fraktion, dass die SPD auch für den Antrag stimmen werde, da sie sich auch in der Pflicht sehe, die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention umzusetzen. Jedoch brachten sie und die CDU einen Änderungsantrag ein, in dem die Forderung aus dem Originalantrag der Linken, die Bundesratsinitiative zu dem Thema von Brandenburg, Bremen, Thüringen und Berlin zu unterstützen, ausgetauscht wird. Stattdessen soll die Landesregierung eine eigene Bundesratsinitiative mit Konzept erarbeiten und 2018 vorlegen. Grund dafür ist, dass momentan, auch aufgrund der Regierungsfindung, keine Mehrheitsverhältnisse für die Initiative im Bundesrat bestehen.
Von der CDU-Fraktion sprach sich Christian Ehlers für den Antrag aus. Kinderrechte sollen dann greifen, wenn die Eltern versagen. Seiner Meinung nach bringe es nichts, Eltern vernachlässigter Kinder monetär stärker zu unterstützen, wenn das Problem eigentlich bei der elterlichen Fürsorge liege. An dieser Stelle solle der Staat besser eingreifen können, was durch eine Festschreibung der Kinderrechte im GG möglich wäre. Unter anderem würden die Kinder dann durch die Stärkung ihrer Beteiligung in den Kitas gefördert.
Horst Förster (AfD) begründete die Ablehnung seiner Fraktion damit, dass man Kinder vor dem Gesetz nicht wie kleine Erwachsene behandeln solle. Er merkte an, dass man in Deutschland weniger mit den Rechten von Kindern als mit der Durchsetzung ihrer Pflichten Probleme habe. Das mache sich unter anderem bei Schülern bemerkbar, die die Schule schwänzen würden und der Schulpflicht so nicht nachkämen. Zudem sei es für sie nicht realitätsnah, den Kindern schon in der Kita die eigenständige Beteiligung nahezubringen.
Dass Kinder schon jetzt die gleichen Rechte wie Erwachsene in Deutschland laut Grundgesetz haben, sprach Matthias Manthei von den BMV an. Durch eine entsprechende Verfassungsänderung würde das Grundgesetz nur verwässert.