Im AfD-Antrag wurde gefordert, dass Organisationen, die von Mecklenburg-Vorpommern gefördert werden, sich schriftlich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen müssen. Außerdem soll die Arbeit dieser Organisationen zum Erreichen der im Grundgesetz und in der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern festgelegten Ziele dienen. Wenn nötig, soll dazu auch die Gesetzeslage angepasst werden.
Begründet wurde der Antrag damit, dass laut Verfassungsschutzbericht Mecklenburg-Vorpommern 2016 auch Linksextremist*innen versuchen würden den Staat zu schädigen. Außerdem sei im Bericht des Bundesverfassungsschutzes 2016 ein Anstieg der links-motivierten Gewalttaten nachzulesen. In Mecklenburg-Vorpommern würde nicht nur die Auseinandersetzung im demokratischen Rahmen von Linksextremist*innen bewusst verlassen werden, sondern auch deren Einflussnahme auf die Zivilgesellschaft zeigen und Gewalt gegen rechts verharmlost werden.
Als Beispiel wurden von der AfD die gewaltsamen G20-Ausschreitungen, Vorfälle in der Leipziger Silvesternacht und "gezielte Aufrufe zu Aktionen gegen die AfD" genannt. Daher sei die präventive Arbeit im Bereich des Linksextremismus besonders zu verstärken.
Der AfD-Antrag mit der Forderung, dass von Mecklenburg-Vorpommern geförderte Organisationen ein Demokratiebekenntnis ablegen sollen, wurde mit 43 zu 14 Stimmen vom Landtag abgelehnt. Die AfD sowie die BMV stimmten geschlossen für den Antrag, alle anderen Fraktionen dagegen.
Ralph Weber (AfD) beklagte in der Plenumsdebatte den einseitigen Kampf gegen rechten Extremismus. Dafür hätten Bund und Länder insgesamt 250 Millionen Euro 2017 aufgewendet, was überaus unverhältnismäßig sei. Allgemein sei es für ihn und seine Fraktion nicht hinnehmbar, dass Extremisten von Staatsgeldern finanziert würden.
Bildungsministerin Birgit Hesse (SPD) merkte an, dass die Anzahl der gestiegenen Straftaten in den falschen Kontext gesetzt wurden. Diese hätten in einem Wahljahr stattgefunden und der Großteil hätte sich um die Zerstörung von Wahlplakaten gehandelt. Zudem müssten die Organisationen ohnehin auf dem Boden von Grundgesetz und Landesverfassung stehen, um staatliche Förderung zu erhalten.
Peter Ritter (Linke) merkte an, dass die Betonung auf Grundgesetz und Landesverfassung unnötig sei, da die Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern schon auf dem Grundgesetz fuße und es daher zu einer Dopplung komme. Dem Vorwurf, dass nur Rechtsextremismus bekämpft würde, entgegnete er, dass dreiviertel der politisch motivierten Straftaten in Meckelenburg-Vorpommern von rechts kämen und die Schwerpunkte sehr wohl richtig gesetzt seien.
Von der CDU-Fraktion monierte Maika Friemann-Jenner, dass der Antrag und die Begründung sich wesentlich unterscheiden. Im Antrag ginge es um das Bekenntnis zu Demokratie aller staatlich geförderten Organisationen und in der Begründung würde nur auf die Gefahren des Linksextremismus eingegangen werden. Sie mahnte außerdem an, dass Extremismus nicht mit Bürokratie bekämpft werden könne, sondern nur mit ausgezeichneter politischer Bildung.
Matthias Manthei (BMV) und seine Fraktion unterstützten den Antrag der AfD. Für sie liege der Schwerpunkt klar auf den Forderungen des Antrages, dass keine Extremisten, egal welcher Art, von staatliche Mitteln gefördert werden sollten.
Auf die kleinen Organisationen wies Susann Wippermann von der SPD-Fraktion in ihrer Rede hin. Diese würden vor allem durch die entstehende bürokratische Hürde behindert werden. Sie beleuchtete auch den Begründungstext des Antrages, da das Verhältnis der AfD zur rechten Szene bislang nicht eindeutig geklärt wären.