Einstufung der DDR als Unrechtsstaat

Mit ihrem Antrag forderte die AfD-Fraktion die Einstufung und „Würdigung“ der Opfer des SED-Regimes im hessischen Landtag gesetzlich festzuhalten. Die Forderung begründet sich auf die zahllosen Verbrechen, die in den 30 Jahren SED-Herrschaft in der DDR von staatlicher Seite aus verübt worden sind.

Der Antrag wurde mit 117 Gegenstimmen abgelehnt. 17 Abgeordnete der AfD-Fraktion stimmten für den Antrag.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
17
Dagegen gestimmt
117
Enthalten
0
Nicht beteiligt
3
Abstimmungsverhalten von insgesamt 137 Abgeordneten.

Mit dem Antrag im hessischen Landtag fordert die Fraktion der AfD die Einstufung der DDR als Unrechtsstaat. Hintergrund seien die Verbrechen an den Bürger:innen der DDR seitens des SED-Regimes. Konkret begründet die AfD-Fraktion den Antrag damit, dass es während der Zeit des SED-Regimes weder Meinungsfreiheit noch Presse-, Reise- oder Wahlfreiheit gegeben hätte. Auch eine freie und unabhängige Justiz habe in der DDR nicht existiert. Insbesondere beruft sich der Antrag auf die Zahl von mehr als 200.000 Opfern politisch motivierter Gerichtsurteile, die unrechtmäßig gefällt worden seien.

Vor dem Hintergrund der zahlreichen Verletzten und Toten, die das SED-Regime zu verantworten habe sowie zum Anlass des 30-jährigen Jahrestags der Wiedervereinigung, fordert die AfD-Fraktion die Anerkennung der DDR als Unrechtsstaat durch den hessischen Landtag.

Mit 117 Stimmen wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt, lediglich 17 Abgeordnete der AfD-Fraktion stimmten für den Antrag. Drei Abgeordnete haben sich nicht beteiligt.