In 57 hessischen Gemeinden existiert die sogenannte Fehlbelegungsabgabe. Sie wird von Mietern bezahlt, die zwar in öffentlich geförderten Wohnungen leben, jedoch nach ihrem Einkommen grundsätzlich nicht mehr berechtigt sind, eine Sozialwohnung zu nutzen. Die staatlichen Einnahmen fließen in die Finanzierung von staatlichen Wohnraumprojekten. Während dieses Gesetz in weiten Teilen Deutschlands abgeschafft wurde, fordern die hessischen Grünen eine Verlängerung der Geltungsdauer.
Der geforderte Erhalt des Gesetzes, das Ende Juni 2011 ausläuft, bis zum Beschluss eines Folgegesetzes scheiterte an den Gegenstimmen von CDU und FDP.
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