Auf ihrer Fraktionssitzung am 25.10.2004 haben die Hamburger CDU Abgeordneten beschlossen, die Regeln der Volksgesetzgebung in Hamburg wie folgt zu verändern.
Der CDU-Antrag enthält im wesentlichen folgende Punkte:
Volksinitiative
Die mit der Idee verbundenen Mehrausgaben müssen quantifiziert werden, ein Deckungsvorschlag muss gemacht werden (wurde vom Senat nicht übernommen).
Volksbegehren
Eintragungsfrist eine Woche länger (bisher 2 Wochen)
Statt Eintragungslisten nur Einzelblätter
Eintragung nur bei amtlichen Stellen
Volksentscheid
Zeitliche Trennung von allgemeinen Wahlen und Volksentscheiden
Erleichterung Briefabstimmung, Urnenwahl nur in amtlichen Dienststellen
Dieser Antrag wurde eingebracht von den CDU Abgeordneten: Bernd Reinert, Dr. Manfred Jäger, Frank-Thorsten Schira, Viviane Spethmann, Christoph Ahlhaus.
Der Senat ist diesem Antrag nachgekommen und hat am 28.12.2004 einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen. Die Bürgerschaft nahm diesen Gesetzentwurf am 14.04.2005 mit 60 zu 56 Stimmen an. Die Stimmen verteilen sich wie folgt auf die Fraktionen. CDU: 60 Ja-Stimmen, SPD: 40 Nein-Stimmen, GAL: 16 Nein-Stimmen.
Die Abgeordneten Wolfgang Drews (CDU), Inge Ehlers (CDU), Henning Finck (CDU) und Tanja Bestmann (SPD) waren bei der Abstimmung nicht anwesend. Martina Gregersen (GAL) konnte krankheitsbedingt nicht anwesend sein.
Am 10.12.2004 wurde eine Volksinitiative angemeldet, die sich gegen die geplanten Änderungen richtet. Hierzu haben die Initiatoren am 01.03.2005 19404 Unterschriften beim Senat eingereicht. Weitere Informationen hierzu auf: www.rettet-den-volksentscheid.de