Aufhebung des Korruptionsregisters

61 CDU-Stimmen gegen 55 Oppositionsstimmen: Das ist das Ergebnis der Abstimmung über die Aufhebung des Korruptionsregisters. Dessen Einrichtung war kurz vor den Bürgerschaftswahlen 2004 von SPD, GAL und Schill Partei beschlossen worden.

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Dafür gestimmt
61
Dagegen gestimmt
55
Enthalten
0
Nicht beteiligt
4
Abstimmungsverhalten von insgesamt 120 Abgeordneten.

Im Rahmen der Novellierung des Hamburger Vergabegesetzes sieht ein Senatsantrag an die Bürgerschaft vom 26.07.2005 vor, das Hamburgische Gesetz zur Einrichtung und Führung eines Korruptionsregisters (KORRUPTIONSREGISTER) vom 18. Februar 2004 (HmbGVBl. S. 98) aufzuheben. Die Einrichtung des Korruptionsregister wurde kurz vor den letzten Bürgerschaftswahlen mit Stimmen der SPD, GAL und Schill Partei beschlossen .

In das Korruptionsregister sollten alle Unternehmen eingetragen werden, die sich bei der Bewerbung um einen Auftrag der Stadt Hamburg (z.B. Bauprojekten) von Verfehlungen (z.B der Bestechung) schuldig gemacht haben. Zur Strafe werden die betroffenen Betriebe mehrere Jahre bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nicht berücksichtigt. Eine kleine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Till Steffen ergab, dass es bislang keinerlei Eintragungen in das Korruptionsregister gegeben hat (Stand 03.11.2005 / Drs.: 18/3118).

Der Senat begründet die Aufhebung des Korruptionsregister, u.a. damit, dass kein eindeutiger und angemessener Rechtszustand für die Führung des Korruptionsregisters vorhanden ist, dass Planungen für eine Einführung eines bundesweiten Korruptionsregisters bereits laufen, und dass das begrenzte Korruptionsregister auf das Hamburger Staatsgebiet deswegen nicht angemessen sei. (vgl. Drucksache 18/2619, S. 6.)

Von der CDU-Fraktion wird der Senatsantrag unterstützt. Zur Begründung wird u.a. angeführt, dass sowohl vor Inkrafttreten des Korruptionsregisters als auch nach dessen Aufhebung auf Grundlage bestehender Rechtsvorschriften effektiv und rechtssicher Korruptionsfälle geahndet werden konnten bzw. können. Grundlage hierfür böten die einschlägigen Vorschriften der anwendbaren Verdingungs- bzw. Vergabeordnungen sowie die von der Finanzbehörde erlassene Richtlinie zum "Ausschluss von Bewerbern und Bietern von der Vergabe öffentlicher Aufträge wegen schwerer Verfehlungen" vom 15. Juli 2002.

Kritik gibt es es seitens der Oppositionsparteien. SPD Fraktionschef Michael Neumann bezeichnete die geplante Abschaffung als Schlag gegen die Korruptionsbekämpfung in der Hansestadt". Darüber hinaus spricht sich die Organisation Transparency International sowie der als Korruptionsjäger bekannte Oberstaatsanwalt Wolfgang J. Schaupensteiner gegen die Aufhebung aus.

Beratungsstand:
Auf Antrag der SPD Fraktion wurde der Senatsantrag am 25.08.2005 an den Wirtschaftsausschuss (federführend) sowie den Rechtsausschuss überwiesen.