Frage von Rüdiger M. • 27.10.2020
Antwort von Susanne Hennig-Wellsow DIE LINKE • 11.11.2020
(...) für die Besetzung des Kabinett des Ministerpräsidenten ist der Ministerpräsident zuständig (...)
(...) für die Besetzung des Kabinett des Ministerpräsidenten ist der Ministerpräsident zuständig (...)
(...) Meine Ehrenämter in Gewerkschaft sowie in Vereinen und Verbände übe ich ohne weitere Einkünfte aus. (...)
Die Aufsicht über die Jugendämter hat das Landesjugendamt, welches dem Thüringer Ministerium für Jugend, Bildung und Sport unterstellt ist
NEIN.
(...) der Entwurf zum dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes wurde durch die CDU-Fraktion als Drucksache 7/62 am 22.Januar im Landtag eingebracht (...)