Frage von Erhard J. • 18.03.2023
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Antwort von Valentin Lippmann Bündnis 90/Die Grünen • 28.03.2023
Nun ist die Reform des Wahlrechts am 17.03.2023 im Deutschen Bundestag beschlossen worden, was ich sehr begrüße.
Nun ist die Reform des Wahlrechts am 17.03.2023 im Deutschen Bundestag beschlossen worden, was ich sehr begrüße.
Als Mitglied des Sächsischen Landtages entscheide ich nicht über die mögliche Verkleinerung des Bundestages
Rechte sind mit Kontrollmöglichkeiten verbunden. Die vorhandene Regelung halte ich für geeignet.
In Sachsen gilt: "Das sogenannte externe Weisungsrecht des Justizministers bzw. der Justizministerin wird bis zu seiner Abschaffung nicht ausgeübt."
ja, ich halte den Ablauf nach wie vor für realistisch und hoffe auf eine Verabschiedung im April.