Das Inkrafttreten ist für den 01.01.2024 vorgesehen.
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Ohne konkrete Darlegung des fraglichen Sachverhaltes kann es weder eine Kleine Anfrage noch gar einen Untersuchungsausschuss geben
Nach tiefgehender Bearbeitung durch den zuständigen Berichterstatter wurde der Bericht zur betreffenden Petition vom Petitionsausschuss in seiner Sitzung am 4. April behandelt und gestern vom Sächsischen Landtag beschlossen
Sie ist im ursprünglichen Gesetzentwurf nicht enthalten, wird aber von der Koalition per Änderungsantrag ergänzt.
Prüfungsaufgaben vorheriger Jahrgänge sind in Sachsen für Schülerinnen und Schüler kostenlos verfügbar.
Es gibt momentan noch einige Punkte, in denen wir uns mit den Koalitionspartnern einigen müssen. In Bezug auf die pauschale Beihilfe ist allerdings bereits eine Einigung erzielt worden, diese wird also kommen.