Frage von Manuel S. • 27.08.2020
Antwort ausstehend von André Barth AfD
(...) Erst nach und nach haben wir den Virus „besser kennen gelernt“ und reagieren nun auch differenzierter und zielgenauer. (...)
(...) Je nach geltender Infektionsschutzverordnung des jeweiligen Bundeslandes können Menschen aus medizinischen oder anderen triftigen Gründen vom Tragen des Mund-Nasen-Schutzes mittels eines ärztlichen Attestes befreit werden. (...)
(...) ohne ein zu starkes Ansteigen der Infiziertenzahlen zu riskieren (...)
(...) das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist eine wirksame Maßnahme zum Schutz vor der weiteren Verbreitung von Corona-Viren. (...)
(...) Ferner sollten wir uns immer vor Augen halten, dass wir in Sachsen nur in öffentlichen Gebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Maske tragen müssen. (...)