Ein Verbot der Partei entzieht ihr zwar das Recht politisch tätig zu sein und sich zu organisieren. Aber die von der AfD vertretenen Positionen bleiben.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Frage von Monika L. • 06.09.2023
Antwort von Sascha Haas SPD • 07.09.2023
Frage von Monika L. • 06.09.2023
Antwort ausstehend von Julia Harenz SPD
Frage von Monika L. • 06.09.2023
Antwort von Ulrich Commerçon SPD • 18.09.2023
Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhängerinnen und Anhänger darauf abzielen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
Frage von Monika L. • 06.09.2023
Antwort ausstehend von Stefan Thielen CDU
Frage von Monika L. • 06.09.2023
Antwort von Tobias Hans CDU • 20.09.2023
Unser Ziel als CDU ist es, als bürgerliche Partei der Mitte die Menschen im Saarland und bundesweit von unseren politischen Inhalten und Lösungsvorschlägen zu überzeugen.
Frage von Monika L. • 06.09.2023
Antwort von Martina Holzner SPD • 21.09.2023
Es gibt durchaus Anhaltspunkte, dass die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren bei der AfD gegeben sein könnten. Ein Parteiverbot ist jedoch das schärfste Schwert der wehrhaften rechtsstaatlichen Demokratie.