Bezüglich der Anhörung zur Vorlage 17/2392 hatten die Fraktionen in der Sitzung des Hauptausschusses vom 7.6.2018 sich einvernehmlich darauf geeinigt, dass ein/e Sachverständige/r pro Fraktion benannt werden soll.
Es liegt in der Verantwortung der einzelnen Fraktionen ihre/n Sachverständige/n zu benennen.
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Frage von William W. • 08.03.2020
Antwort von Elisabeth Müller-Witt SPD • 10.03.2020
Frage von William W. • 08.03.2020
Antwort von Carina Gödecke SPD • 11.03.2020
Es liegt in der Verantwortung der einzelnen Fraktionen ihre/n Sachverständige/n zu benennen. Vor der Anhörung wird dann lediglich das Tableau der Sachverständigen den Ausschussmitgliedern übermittelt. Welche Fraktion welchen Sachverständigen benannt hat, ist dem Tableau nicht zu entnehmen.
Frage von Corina K. • 02.03.2020
Antwort ausstehend von Armin Laschet CDU
Frage von Frank M. • 25.02.2020
Antwort von Helmut Seifen AfD • 18.04.2022
Die Exekutive muss sich den Beschlüssen der Legislative beugen. Letztere können nur durch Gerichte oder durch die Legislative selbst verändert werden.
Frage von Frank M. • 21.02.2020
Antwort von Helmut Seifen AfD • 21.02.2020
(...) da Sie das Malbuch nicht in der Hand gehabt haben, sollten Sie sich kein Urteil über den Charakter des Malbuches erlauben. Alles andere entnehmen Sie bitte der Presseerklärung, welche die Landtagsfraktion herausgegeben hat. (...)
Frage von Ulrich L. • 14.02.2020
Antwort ausstehend von Klaus Kaiser CDU