Frage an Helmut Seifen von Frank M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Seifen,
vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage bezüglich ihres mittlerweile zurückgezogenen rassistischen Malbuchs. Ich hätte mir aber von Ihnen eine eindeutige Abgrenzung gewünscht?
Zur Wahl in Thüringen haben Sie unsere Bundeskanzlerin einen Staatsstreich vorgeworfen! Ein schwerer Vorwurf eines Abgeordneten von NRW. Können Sie mir vielleicht erklären was Sie meinen und wie ich das einzuordnen habe?
Dankeschön!
Mit freundlichen Grüßen
F. M.
Sie haben mich falsch zitiert. Ich habe die Aktion der Bundeskanzlerin als eine Aktion bezeichnet, die "Elemente eines Staatsstreiches" beinhalten.
Wenn ein Exekutivorgan, hier in diesem Fall mit der Bundeskanzlerin das höchste, eine rechtmäßig zustandegekommene Beschlussfassung der Legislative mit Empörung etikettiert und zurückzunehmen auffordert und diese Forderung begleitet wird vom massiven Druck öffentlicher Verlautbarungen, dann spricht man von Elementen, die einen Staatsstreich kennzeichnen. Beschlüsse der Legislative können nur von Gerichten oder von der Legislativen selbst zurückgenommen oder geändert werden. Geht die Zurücknahme vom Exekutivorgan aus, werden damit verfassungsgeregelte Verfahren ausgehebelt.