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(...) Im nun folgenden Beratungsprozess wird der Gesetzentwurf zuerst in den Landtag eingebracht und dann in den zuständigen Fachausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Ob und in welcher Form die eingebrachten Bedenken im derzeitigen Entwurf berücksichtigt werden, bevor er zurück ins Plenum kommt, werden die Beratungen zeigen. (...)
(...) NRW hat Modellcharakter mit dem System seiner Regelung der Abgeordnetenbezüge. Denn in NRW zahlen die Abgeordneten selbst für ihre Altersversorgung ein, in NRW gibt es keinerlei steuerfreien Pauschalen, sondern sie weisen jeden ausgegeben Cent nach, bestreiten ihre Aufwendungen wie z. B. (...)
(...) Die Diätenreform in NRW hat die Abgeordneten aus der hohen staatlichen Versorgung in ein eigenständiges Versorgungswerk überführt. Die Altersbezüge müssen daher auch auf reduziertem Niveau mit der Versorgung anderer Parlamentarier vergleichbar bleiben. (...)