Frage von Sascha V. • 20.08.2023
Antwort ausstehend von Alexander Wille CDU
Die parlamentarische Demokratie muss auch radikale Positionen und Parteien „aushalten“. Ein Verbotsverfahren hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die betroffene Partei umfassend aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agiert.
Aufgrund ihrer immer deutlicher zu Tage tretenden Haltung, wird auch die AfD als Gesamtpartei in diesem Sinne als Verdachtsfall geführt.
Wenn sich heraustellt, dass der Verfassungsschutz den Tatbestand für ein Verbot erfüllt sieht, wird sicher ein Verbotsverfahren angestrebt. Das würde ich dann auch unterstützen.
Verbotsverfahren sind langwierig, dennoch sollte es sie geben. Kurzfristig sollten auch Landesverbände ins Visier genommen werden und Parteienfinanzierung.