Frage von Andreas N. • 04.01.2024
Antwort ausstehend von Stephan Weil SPD
Da Sie eine sehr spezielle und persönliche Frage habe, möchte ich Sie bitten ihrem Bearbeiter beim NLBV anzuschreiben [...]. Dann bekommen Sie auf jedenfall eine schnelle und konkrete Antwort auf ihren Fall bezogen.
Demnach soll der Familienergänzungszuschlag rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 gewährt werden.
Der Inflationsausgleich wiegt die von Ihnen vorgebrachte Bürgergelderhöhung zweifelsfrei auf. Zudem wird eine Besoldungserhöhung im November erfolgen.