Frage von Horst E. • 30.06.2023
Antwort von Mathias Wagner Bündnis 90/Die Grünen • 19.07.2023
Unser Fachpolitiker, Frank Diefenbach, wird Ihnen gerne inhaltlich antworten
Unser Fachpolitiker, Frank Diefenbach, wird Ihnen gerne inhaltlich antworten
Nach den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung ist von allen staatlichen Stellen ein angemessenes Entgelt zur Abdeckung des Verwaltungsaufwands zu erheben.
Der Staatswald steht allen Bürgerinnen und Bürgern offen und seine Nutzung ist generell kostenfrei.
Wir können uns eine Bagatellgrenze vorstellen, ohne damit die grundsätzliche Absage an eine Gewinnerzielung in Frage zu stellen