(...) Ich finde die aktuelle Beschreibung der Herbertstraße auf der Tourismus-Homepage nicht ideal. Hier mein Kenntnisstand: Die Hamburger Herbertstraße ist rechtlich gesehen ein öffentlicher Raum, und darf deshalb selbstverständlich von Jedermann/-frau begangen werden. (...)
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(...) Daraufhin hat die zuständige Polizeidirektion das Zutrittsverbot für Frauen gemäß SOG erlassen. Die Rechtsabteilung der Innenbehörde hat die Allgemeinverfügung als rechtlich unbedenklich eingestuft und sie wurde auch mit der damaligen Leitstelle für die Gleichberechtigung der Frau abgestimmt. (...)
(...) ich verstehe das Ziel Ihrer Frage nicht. Geht es darum, Sextourismus zu unterbinden oder sollen Frauen davon nicht ausgeschlossen werden? (...)
(...) grundsätzlich sollen alle öffentlichen Straßen und Plätze für jeden, jederzeit erreichbar sein. Die Herbertstraße ist – neben der Reeperbahn – eine der bekanntesten Straßen der Stadt. Die Polizei hat in den 1970er Jahren die Hinweisschilder dort anbringen lassen, jedoch ist rechtlich gesehen auch diese Straße für jeden öffentlich zugänglich. (...)
(...) Politik ist die Abwägung unterschiedlicher Interessen. Und der Schutz dieser Frauen wiegt in diesem Fall für mich höher. (...)