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(...) Es sind 252,81, wenn das Kind im Inland studiert, und das Doppelte, studiert das Kind im Ausland. Dafür haben die Kinder von EU-Beamten keinen Anspruch auf nationale Studienförderung wie BAFöG in Deutschland. (...)
(...) In der Tat ist es so, dass gerade die Bundesländer mit Weinanbaugebieten, darunter Baden-Württemberg, großen Druck auf die Bundesregierung und die EU ausgeübt haben, eine Art Bestandsschutz zu gewähren. Hintergrund ist die Sorge um die zahlreichen Familienunternehmen, die Wein in den zahlreichen Hanglagen anbauen. (...)
(...) Niemand hat vor traditionelle Heilpflanzen zu verbieten. Pflanzen selbst oder ihre Verwendung in Nahrungsergänzung, Tees etc. (...)
(...) In Deutschland gelten die Regeln bereits seit den Novellen des Arzneimittelgesetzes (AMG) von 2005 und 2009. Hier hat sich also im Hinblick auf traditionelle pflanzliche Arzneimittel im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage nichts geändert. Die europäische Richtlinie sieht unterschiedliche Verfahren und Bestimmungen vor, damit traditionelle Natur-heilmittel auf dem Markt bleiben können. (...)