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(...) Hinsichtlicht des Exports von Elektroschrott unterliegt Deutschland sowohl den Regelungen des Basler Übereinkommens und des OECD-Ratsbeschlusses zur grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen als auch den Regelungen der EU zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung. Letztere sind - im Allgemeinen - in der Verordnung über die Verbringung von Abfällen und - im Besonderen - in der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (der so genannten "WEEE-Richtlinie: Waste Electrical and Electronic Equipment") festgelegt. Im Basler Übereinkommen und im OECD-Beschluss sind Klassifizierungen von Abfällen je nach Gefährlichkeitsgrad aufgeführt. (...)
Sehr geehrter Herr Schlüter,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn ich im Rahmen des Forums Abgeordnetenwatch keine Stellung beziehe.
(...) Bei der Verschiffung von Elektro-Abfällen von entwickelten in afrikanische Länder handelt es sich um ein weltweites Problem, das nicht durch Deutschland allein zu lösen ist. Folglich konzentriert sich Deutschland auf eine Unterstützung der europäischen Bemühungen, das Problem in den Griff zu bekommen. (...)
(...) Diese Entscheidung hat sie selber zu verantworten. Viele meiner Kolleginnen und Kollegen und ich haben darauf hingewiesen, dass wir diese Entscheidung für falsch halten. Frau Kroes kann dies nur selber korrigieren. (...)
Sehr geehrter Herr Hachenberger,