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(...) Schwangerschaftsabbrüche sind derzeit bis auf einige Ausnahmesituationen rechtswidrig, aber straffrei, wenn die Frau nachweisen kann, dass sie sich beraten ließ. Die prinzipielle Strafbarkeit halte ich für falsch, da dies die Selbstbestimmung der Frau einschränkt und eine unangebrachte Kriminalisierung darstellt, ein Schwangerschaftsabbruch sollte gar nicht durch das Strafgesetzbuch geregelt werden. Freiwillige Beratungsangebote sind wichtig, eine Pflichtberatung als Voraussetzung des straffreien Abbruchs hingegen lehne ich ab. (...)
(...) Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF), deren stellvertretende Bundesvorsitzende ich seit dem Jahre 1992 bin, habe ich mich seit jeher für ein umfängliches Selbstbestimmungsrecht von Frauen beim Schwangerschaftsabbruch eingesetzt. (...)
Sehr geehrter Herr Seidel,
(...) 2009 sind beispielsweise zusätzliche Vorfinanzierungsraten für die Strukturfonds eingeführt worden (und ließen so eine vorübergehende Erhöhung der Kofinanzierungsraten zu, wobei dei Kofinanzierungs-Gesamtrate über den Programmplanungszeitraum hinweg konstant blieb). Die Erstattung der Ausgaben konnte nunmehr auf Vorlage der Ausgabenerklärungen auch bei Großprojekten erfolgen, die von der Kommission noch nicht genehmigt worden waren. (...)