Frage von Jan E. • 29.01.2025
Antwort ausstehend von Jürgen Bader MLPD
Für die Änderung von
§ 14 Waffengesetz (WaffG) Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen sehe ich aktuell keinen Änderungsbedarf.
Ich befürworte, dass das Waffengesetz strenge sicherheits- und ordnungsrelevante Auflagen für den Umgang von Sportwaffen vorsieht
Wir fordern, dass Putin den Krieg beendet und sich an den Verhandlungstisch setzt, um die Konflikte, die er sieht, auf diplomatischem Wege zu lösen. Eine direkte Kriegsbeteiligung lehnen wir entschieden ab.